Mein Problem ist im Thema „Rückforderung von HartzIV-Leistungen“ angesiedelt, und zwar auf ganz spezielle Art. Versuche auch so detailliert wie möglich zu schreiben, um evtl. Nachfragen vorzubeugen.
Im Jahr 2011 flatterte eine solche Forderung ins Haus, gegen die ich in Widerspruch gehen musste. Entstanden war diese Überzahlung wohl durch meine Arbeitsaufnahme. Ich jedoch durfte erst nach mindestens 5 Wochen den ersten Lohn erwarten und hatte somit die vermeintliche Überzahlung als Überbrückung verstanden. Wovon sollte ich auch bis dahin existieren? Der Widerspruch war fristgerecht eingereicht. Nun passierte es, dass der Arbeitgeber und ich nicht harmonierten. Nach einem Monat Probe-arbeiten wurde ich demnach wieder dem Jobcenter als „Kunde“ anhängig. Weitere 2 Monate später fand ich dann den perfekten Arbeitsplatz. Im Hintergrund lief dieses Widerspruchsgefecht immer weiter. Mich ärgerte, dass man dort den Widerspruch nach Belieben wendete und drehte. Mal bekam ich die Eingangsbestätigung und ein anderes Mal wieder die Zahlungsaufforderung. Für mich total unverständlich, warum ich dann auch die Klage beim Sozialgericht anstrebte. Die Verhandlung erfolgte endlich im Jahr 2013. Erst während dessen erfuhr ich erstmals, dass es sich um 2 identische Überzahlungen handelte. Das Amt fabrizierte doch tatsächlich 2 gleichlautende Differenzen zu meinen Lasten. Eben weil ich auch 2 mal die Arbeitsaufnahme wagte. Wie ich allerdings beim 2. Mal dieselbe im Amt ankündigte, wies ich sofort auf das erneute Vermeiden einer Überzahlung hin. Ich erinnere mich gut, denn im Zimmer hatte ich sogar Zeugen dabei. Somit konnte und mochte ich nun wirklich nicht denken, dass deren Fehler doppelt passierte. Während der Verhandlung kassierte der Rechtsgelehrte des Amtes einen Rüffel (als Laie versteht man halt nur „Bahnhof“), ich wurde aus der Verhandlung entlassen und erwartete nun den Beschluss.
Die Jahre strichen dahin. Ohne dass mir ein Beschluss zukam und ohne dass ich dem Jobcenter anhängig bin. Seit dem Jahr 2014 wurde ich wegen voller Erwerbsminderung berentet und somit fern dem Amt von geben und nehmen.
Nun aktuell, im Mai 2019 bekomme ich doch tatsächlich Post vom Inkasso-Büro des Arbeitsamtes, in dem mir die Zahlungserinnerung von 2011 angemahnt wird. Ich wehrte mich erneut mir Widerspruch, dass eine Zahlungserinnerung gar nicht mehr existent sein darf, eben weil darüber bereits gerichtlich verhandelt war. Man wies den Widerspruch zurück. Sowas ginge nicht gegen eine Zahlungsaufforderung. Ich hätte keine Mittel, das abzuwehren.
Damit platzte mir doch etwas forsch die Hutschnur. Ich schrieb zurück, dass man sich doch bitte intern (Inkasso Recklinghausen bei Jobcenter Potsdam) erkundigt, ob die Forderung von 2011 bis hin in 2019 überhaupt noch rechtens sei. Zumal ein Beschluss dazwischen passt und ich mit alledem nichts mehr zu tun habe. Außerdem belastet mich der Ärger zusätzlich. Ich bin nicht aus Lust und Laune berentet, schwerbeschädigt und schlecht zu Fuß. Es mag auch sein, dass seinerzeit das Jobcenter Potsdam meine Akte schloss, diese tief im Keller versteckte und versäumte, den Beschluss zu verarbeiten.
So, lange Rede, kurzer Sinn ... meine Frage zielt auf die Paragrafen-Rechtslage. Inwiefern greift hier eine Verjährungsfrist? Kennt sich jemand aus und weiß Rat?