Hallo,
meine Auszahlung wurde zu Unrecht vorläufig eingestellt und verursacht durch das Jobcenter. Durch die Einstellung konnte meine Miete nicht von meinem Konto abgebucht werden. Um diesen Sachverhalt zu klären, musste ich einen Tag unbezahlten Urlaub nehmen. Nun meine Frage, kann ich diesen Verdienstausfall und die Rückbuchungskosten der Bank beim Jobcenter geltend machen? Den Sachverhalt konnte ich nur persönlich klären und die Öffnungszeiten des Jobcenters liegen immer in meinen Arbeitszeiten. Auch ist es unbestritten, dass es ein Fehler einer Mitarbeiterin war.
LG Chrissy