Krankheit - Amtsarzt und nun Sozialgeld

  • Guten Tag,

    Durch Krankheit wurde ich zum Amtsarzt geschickt, dieser hat Erwerbsunfähigkeit festgestellt 6 Monate aber nicht auf dauer.

    Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, bekomme ich nun weiterhin Leistungen durch das Jobcenter.

    Jedoch kam heute ein Brief in den drin steht, dass nun meine Krankenversicherung nicht mehr gezahlt wird.

    Ich frage mich, welche Logik das hat?

    Eine Person ist krank, möchte zurück ins Leben wieder finden und ihr wird die Krankenversicherung weg genommen?

    Wie soll man mit Krankheit dann zum Arzt?

    2. Frage..

    Bin ich vielleicht doch noch versichert?

    Hat jemand diese Erfahrung schon gemacht?

    Währe super nett, wenn jemand berichtet, was ich nun machen sollte.

  • Hallo,

    dann wäre eigentlich nicht mehr das Jobcenter für Dich zuständig, sondern das Sozialamt. Von daher mußt Du also auch damit rechnen,. daß Du auch kein ALG II mehr erhälst.

    Gruß!

  • Wenn Jemand komplett erwerbsunfähig ist aber nur auf Zeit, ziehen ihn/sie die anderen Personen der Bedarfsgemeinschaft in die Jobcenterzuständigkeit.

    Es kann also rechtlich durchaus passen, dass Du beim Jobcenter bist.

    Leider kann auch die Geschichte mit der Krankenversicherung passen.

    Grund: Das Gesetz. Da kann das Jobcenter nichts dran reißen. Erwachsene Sozialgeldempfänger gehören nicht zu denen, die per Jobcenter gesetzlich pflichtversichert sind.

    Bedeutet: Falls Du nicht familienversichert sein solltest oder auf irgend eine andere Weise gesetzlich pflichtversichert (z.B. per Erwerbsminderungsrente, eine Sonderkonstellation von Alg I etc.) dann musst Du Dich freiwillig gesetzlich versichern.

    Du kannst beim Jobcenter die Übernahme der Kosten der freiwillig gesetzlichen Versicherung beantragen. Rechtsgrundlage ist § 26 SGB II.

    Ob und wie viel Geld es dann dafür gibt, hängt von den Einkünften Eurer Bedarfsgemeinschaft ab.

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Heißt es nun für mich die Krankenkasse zu Kündigen, damit keine Schulden entstehen?

    Weil bekomme aktuell nur knapp 300€ Sozialgeld und diese reichen gerade mal für Medikamente und Trockenbrot.

  • Ehrlich gesagt ich bin baff!

    Es kann doch nicht sein, daß Dich die Sozialgesetzgebung so hängen läßt!

    Ich weiß echt nicht ob das richtig ist (was ich hier schreibe) - aber wenn das JC Deine Krankenkassenbeiträge nicht mehr übernimmt, so muß es doch wohl das Sozialamt.

    Auf keinen Fall kannst Du doch Deine Krankenkasse kündigen - Du bist doch krank! Hast nicht viel (kein) Geld zur Verfügung und kannst Deine Arztkosten nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Mache das was Schorsch geraten hat:

    Du kannst beim Jobcenter die Übernahme der Kosten der freiwillig gesetzlichen Versicherung beantragen. Rechtsgrundlage ist § 26 SGB II.

    Zeitgleich besprichst Du das Problem mit Deiner Krankenkasse und mit Deinem örtlich zuständigen Sozialamt.

    Frage: Du schreibst, daß Du knapp 300 EUR Sozialgeld erhältst. Was meinst Du damit? Bekommst Du es irgendwie vom JC innerhalb Eurer Bedarfsgemeinschaft oder zusätzlich vom Sozialamt?

  • Hallo,

    Es kann doch nicht sein, daß Dich die Sozialgesetzgebung so hängen läßt!

    und wo soll jemand einen hängen lassen? Das Jobcenter kann die KK nicht direkt zahlen. Aber:

    Du kannst beim Jobcenter die Übernahme der Kosten der freiwillig gesetzlichen Versicherung beantragen. Rechtsgrundlage ist § 26 SGB II.

    Also nochmal: wo genau wird Deiner Meinung nach jemand "hängen gelassen"?

    Ich weiß echt nicht ob das richtig ist (was ich hier schreibe) - aber wenn das JC Deine Krankenkassenbeiträge nicht mehr übernimmt, so muß es doch wohl das Sozialamt.

    Es war nicht richtig. Siehe das Zitat von Schorsch . Was also soll dann solche Behauptung?

    Gruß!

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