Wohnen bei Tante und Fragen zum ALG II Anspruch

  • Guten Morgen meine lieben,

    Ich habe eine Frage bezüglich meines Anspruchs auf alg2.

    Damit ihr mir so gut, wie möglich helfen könnt, hier meine Ausgangssituation:

    Ich, 22, in einem Monat 23 Jahre alt, habe vor wenigen Wochen den schulischen Teil meiner Fachhochschulreife erworben. Ich habe während der Schulzeit bafög bezogen und die Zahlungen enden diesen Juni. Da ich noch keine Ausbildung gefunden habe, habe ich jetzt den einen oder anderen Monat Leerlauf und dachte mir, dass mir das alg2 helfen könnte meinen Lebensunterhalt zu decken. Ich wohne bei meiner Tante und bezahle ihr 200 Euro/ Monat für das Zimmer in dem ich lebe. (Kindergeld - läuft weiter, weil ich ausbildungssuchend gemeldet bin). Für meine Versorgung bin lediglich ich selbst zuständig. (Lebensmittel)

    Da ich vollen Satz an bafög bekommen habe, fällt die Frage der unterhaltsfähigkeit meiner Eltern weg.

    Jetzt ist die Frage, in wie weit, und ob ich alg2-Anspruch bezüglich meiner Situation habe. Und dazu wäre es noch gut zu wissen, ob ich in einer bedarfs- oder haushaltsgemeinschaft lebe 😅

    Würde mich über zahlreiche und produktive Antworten sehr freuen 😋

  • Hallo,

    Du gehörst zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern, womit Du keinerlei Kosten für die Unterkunft und auch nur den verminderten Regelsatz abzüglich der Einnahmen erhalten würdest.

    Da ich vollen Satz an bafög bekommen habe, fällt die Frage der unterhaltsfähigkeit meiner Eltern weg.

    Nein, fällt sie nicht. Bei dem BaföG gibt es entsprechende Freibeträge.

    Gruß!

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