AlG II Bezug - Krankengeld und Fragen zur Verrechnung

  • Ich war letzes Jahr im AlG2 Bezug. Dann 2 Monate Arbeit und anschließend 3 Monat krank mit Krankengeld in ausreichender Höhe ohne Anspruch auf AlG2.

    Durch Probleme mit der Bescheinigung durch den letzten Arbeitgeber war der KG Zufluß von 3 Monaten komplett im Feb. Das war nicht schlimm da das JC die Monate vorher versehentlich weiter gezahlt hat und ich dann davon gelebt habe.

    ( Jetzt fordern die die Überzahlung zurück. Das ist o.k.! )

    Ab März war/bin ich dann wieder im Leistungsbezug

    Wenn ich mein JC richtig verstanden habe soll nun der Krankengeldeingang im Feb ( also außerhalb meines AlG Bezuges ) als Einkommen bei der Berechnung des jetzt folgenden Bewilligungszeitraum abgezogen werden.

    Das kommt mir absurd vor. Weiß jemand mehr, oder ob es irgendeine Rechtsgrundlage dafür gibt? Einen Bescheid habe ich noch nicht.

  • Hallo,

    naja:

    also außerhalb meines AlG Bezuges

    und

    Das war nicht schlimm da das JC die Monate vorher versehentlich weiter gezahlt hat und ich dann davon gelebt habe.

    Merkst Du was? Du hast weiter ALG II bezogen, warst also im Bezug... Es ist aus Deiner Frage auch nicht ersichtlich, daß Du gegen die Weiterzahlung etwas gemacht hast und also auch nicht überprüfen lassen, ob Deine Abmeldung überhaupt erfolgte.

    Gruß!

  • Deshalb ist meines Erachtens der Bewiillgunsbescheid auf dem die Zahlung ohne Anspruch beruht zurück zu nehmen bzw. auf den richtigen Zeitraum zu korrigieren....also Voraussetzung für die Rückforderung. ...oder Irrtum?

  • Hallo Corinna!

    Erstmal danke für deine Hilfe

    Es gab bisher eine Neuberechnung/Abschlussbescheid dem ich widersprochen habe.

    Ich denk mal so vor mich hin und bin für Hinweise dankbar

    Ich vermute das das aus meiner Sicht entscheidende wohl der Bewilligungsbescheid ist. AlG2 setzt Bedürftigkeit voraus, Da ich bei Antragstellung erkennbar nicht bedürftig war, mehrfach darauf hingewiesen habe und zudem dem JC alle Unterlagen vorlagen aus dem das klar erkennbar war: Dürfte der Bewilligungsbescheid rechtswidrig sein?????????

  • Hallo,

    wenn ich das richtig lese, hast Du mit Aufnahme Deiner Tätigkeit keinen Aufhebungsbescheid erhalten, sondern eine Neuberechnung. Dann wärst Du also weiterhin im Bezug gewesen. Ob diese Neuberechnung nun richtig oder falsch war, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist aber, daß Du ja offensichtlich das Geld angenommen hast, ohne dagegen vorzugehen:

    da das JC die Monate vorher versehentlich weiter gezahlt hat und ich dann davon gelebt habe.

    Von daher dürfte die Rückforderung berechtigt sein. Gleichzeitig wäre dann die Anrechnung des Krankengeldes berechtigt.

    Unklar ist allerdings, ob die Höhe der Anrechnung und Rückforderung in Ordnung ist. Aber auch das kann ich mangels Kenntnis der entsprechenden Bescheide nicht beurteilen.

    Gruß!

    +

  • Hallo Corinna!

    Ich habe bei Kündigung ( nach Arbeitsaufnahme ) einen Antag gestellt und darauf hingewiesen das ich erst nach dem KG Bezug anspruchsberechtigt bin.

    Ich hab denen das mehrfach mitgeteilt und alle erforderlichen Unterlagen um zu erkenne das die Bewilligung rechtswidrig war lagen dem JC vor.

    Das heißt: es war erkennbar und offensichtlich das ich nicht anspruchsberechtigt war bzw. die die Voraussetzung dazu erfüllt habe.

    ( Tatsächlich hätte ich im AlG2 Bezug kein Anspruch auf Krankengeld um umgekehrt )

    Nochmal danke für deine Hinweise. Das wird wohl ggf vor Gericht geklärt werden müssen.

  • Hallo,

    Ich habe bei Kündigung ( nach Arbeitsaufnahme ) einen Antag gestellt und darauf hingewiesen das ich erst nach dem KG Bezug anspruchsberechtigt bin.

    aber Du hast das Krankengeld erst nach 3 Monaten erhalten. Also warst Du in dieser Zeit durchaus hilfsbedürftig und auch anspruchsberechtigt.

    Gruß!

  • Guter Einwand! Aber bei Antragstellung war ich nicht hilfebedürftig da ich noch im Gehalt zu bekommen hatte ( und weil der bedarfsdeckende KG Anspruch bekannt war und außer Zweifel stand .) Laut §9 SGB2 also nicht hilfebedürftig, und deshalb nicht anspruchsberechtigt.

  • Hallo,

    Aber bei Antragstellung war ich nicht hilfebedürftig da ich noch im Gehalt zu bekommen hatte

    Bei Antragstellung hast Du aber nach Deinen eigenen Angaben auch mitgeteilt, daß Du Krankengeld beziehen wirst. Da aber die Zahlung von Krankengeld oftmals nicht unbedingt nahtlos erfolgt (wie es ja auch bei Dir Fall war), kann man durchaus von Hilfsbedürftigkeit ausgehen. Und so war es ja auch - nicht umsonst schreibst Du selbst

    Das war nicht schlimm da das JC die Monate vorher versehentlich weiter gezahlt hat und ich dann davon gelebt habe.

    Ohne die von Dir als "versehentlich" bezeichnete Zahlung wärst Du also was gewesen? Vielleicht hilfsbedürftig und anspruchsberechtigt?

    Gruß!

  • Ohne die von Dir als "versehentlich" bezeichnete Zahlung wärst Du also was gewesen? Vielleicht hilfsbedürftig und anspruchsberechtigt?

    Nein, wäre ich nicht gewesen. Da noch Gehaltseingang in ausreichener Höhe ( Arbeitsvertrag aus dem Lohnhöhe und Auszahlungszeitpunkt hervorgeht, lag denen vor )

    Ich warte jetzt mal den Bescheid ab.

  • Hallo,

    Nein, wäre ich nicht gewesen. Da noch Gehaltseingang in ausreichener Höhe

    und

    und anschließend 3 Monat krank mit Krankengeld

    aja - Du hast also Gehalt während des Krankengeldbezug bekommen? Und hast dennoch 3 Monate vom ALG II gelebt?

    Sorry - aber Deine Angaben sind sehr widersprüchlich.

    Thema erledigt.

    Gruß!

  • aja - Du hast also Gehalt während des Krankengeldbezug bekommen? Und hast dennoch 3 Monate vom ALG II gelebt?


    Sorry - aber Deine Angaben sind sehr widersprüchlich.

    Ich versteh grade nicht wo du den Widerspruch siehst, Offensichtlich hat du die Problemstellung bzw.meine Frage nicht richtig verstanden.....aber tatsächlich hat sich das Thema erledig.

    Wenn ich mein JC richtig verstanden habe soll nun der Krankengeldeingang im Feb ( also außerhalb meines AlG Bezuges ) als Einkommen bei der Berechnung des jetzt folgenden Bewilligungszeitraum abgezogen werden.


    Das kommt mir absurd vor. Weiß jemand mehr, oder ob es irgendeine Rechtsgrundlage dafür gibt? Einen Bescheid habe ich noch nicht.

    Die Antwort dürfte sein: Da sich beide Leistungen gegenseitig ausschließen ist es schlicht nicht möglich KG als Einkommen im AlG2 Bezug zu werten.

    2 Mal editiert, zuletzt von ricardo (10. Juni 2019 um 10:37)

  • Die Antwort dürfte sein: Da sich beide Leistungen gegenseitig ausschließen ist es schlicht nicht möglich KG als Einkommen im AlG2 Bezug zu werten.

    Krankengeld und ALG II schliessen sich nicht aus.

  • Hallo,

    Da sich beide Leistungen gegenseitig ausschließen ist es schlicht nicht möglich KG als Einkommen im AlG2 Bezug zu werten.

    falsch. Aber auch egal: Du willst offensichtlich nur das lesen, was Dich in Deiner Meinung bestärkt. Ist die Antwort anders als Du erwartest hat, kommt der Vorwurf

    Offensichtlich hat du die Problemstellung bzw.meine Frage nicht richtig verstanden....

    So was ist mir zu blöd.

    Gruß!

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