Ich war letzes Jahr im AlG2 Bezug. Dann 2 Monate Arbeit und anschließend 3 Monat krank mit Krankengeld in ausreichender Höhe ohne Anspruch auf AlG2.
Durch Probleme mit der Bescheinigung durch den letzten Arbeitgeber war der KG Zufluß von 3 Monaten komplett im Feb. Das war nicht schlimm da das JC die Monate vorher versehentlich weiter gezahlt hat und ich dann davon gelebt habe.
( Jetzt fordern die die Überzahlung zurück. Das ist o.k.! )
Ab März war/bin ich dann wieder im Leistungsbezug
Wenn ich mein JC richtig verstanden habe soll nun der Krankengeldeingang im Feb ( also außerhalb meines AlG Bezuges ) als Einkommen bei der Berechnung des jetzt folgenden Bewilligungszeitraum abgezogen werden.
Das kommt mir absurd vor. Weiß jemand mehr, oder ob es irgendeine Rechtsgrundlage dafür gibt? Einen Bescheid habe ich noch nicht.