ALG II Antrag ausfüllen und Freibetrag Einkommen

  • Hallo an die Erfahrenen hier.Freue mich das ich hier dabei sein darf und hoffe auf Antworten auf meine Fragen.

    Mein Mann und ich sind in einer Bedarfsgemeinschaft und er muß nun nach einen Jahr Harz4 einen Weiterbewilligungsantrag stellen.Erste Frage: Wenn sich nichts verändert hat muss er da trotzdem Bescheid vom Mietvertrag oder Kontoauszüge letzter 3 Monate usw.vorlegen?

    Frage 2: Ich selbst bekomme nur noch bis August Alg1 und würde ja dann ab September auch zu Harz4 zählen.Muß ich einen Erstantrag ausfüllen oder kommt da mit auf den Weiterbewilligungsantrag?

    Frage 3: Ist es richtig das jeder aus der Bedarfsgemeinschaft 100 Euro frei hat vom Einkommen und wenn ja, sind da 200 Euro Einkommen frei die nur ich erarbeite und mein Mann keinen Verdienst hat?

    Hoffe sehr auf eure Hilfe und schon mal vielen Dank.LG cheriehmm

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen


    Kontoauszüge letzter 3 Monate usw.vorlegen?

    Kontoauszüge der letzten drei Monate und die Neben- und Heizkostenabrechnung, sofern noch nicht eingereicht.

    Frage 2: Ich selbst bekomme nur noch bis August Alg1 und würde ja dann ab September auch zu Harz4 zählen.Muß ich einen Erstantrag ausfüllen oder kommt da mit auf den Weiterbewilligungsantrag?

    Wenn du bereits aufstockend ALG II erhälst, müsste dies automatisch berücksichtigt werden, da es beim ALG I ein Enddatum gibt. Hier also bei aufstockendem ALG II auf den Bescheid achten.

    Frage 3: Ist es richtig das jeder aus der Bedarfsgemeinschaft 100 Euro frei hat vom Einkommen und wenn ja, sind da 200 Euro Einkommen frei die nur ich erarbeite und mein Mann keinen Verdienst hat?

    Freibeträge sind nicht auf andere Personen übertragbar. Verdienst du also 200 € brutto/netto , werden 80 € angerechnet ( 100 € Freibetrag + 20 % von 100,01 € bis 200,00 €).

  • Zur Klarstellung:

    Da Dein Mann und Du nach Deinen Angaben eine Bedarfsgemeinschaft sind, bist Du bereits von Anfang an mit im Arbeitslosengeld II.

    Da das völlig an Dir vorbeigegangen zu sein scheint:

    Das bedeutet, dass Du die kompletten Informationsmaterialien und die Bescheide lesen musst, eigene Meldepflichten gegenüber dem Jobcenter hast und besonders wichtig:

    Falls Du finanzielle Informationen nicht unverzüglich beim Jobcenter mitteilst, bist Du ganz schnell bei Ordnungswidrigkeiten oder auch beim Betrug.

    Alles was Du hier im Moment fragst, solltest Du eigentlich seit rund einem Jahr selbst oder über Deinen Mann wissen.

    Kein Scherz und kein böser Wille. Aber es braucht z.B. nur eine nicht mitgeteilte Weihnachtsgeldzahlung und mit Pech habt ihr ein Strafverfahren an der Backe.

  • Danke Schorsch für deine Offenheit und Erklärungen.Wir werden also den Wiederbewilligungsantrag ausfüllen in dem ich auch schreibe das ich nur noch bis August Alg 1 bekomme.Und nochmal Kontoauszüge von 3 Monaten und Heizkostenbescheid.Und werde das persönlich abgeben im JC.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!