Guten Abend
Ich bin eben auf einen Artikel gestoßen, indem ging es um einen Freibetrag von max 300 € bei Erhalt von Elterngeld (aus Erwerbstätigkeit) bei der Aufstockung von Alg2.
Meine Tochter ist im Januar 2018 geboren, bin seid Beginn alleinerziehend und mein Elterngeld von knapp 660€, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss wurden vom jobcenter aufgestockt. Bin eben meine Bescheide durchgegangen und mir wurde lediglich eine pauschale von 30€ vom Einkommen abgezogen. Hätte mir tatsächlich ein Freibetrag von 300€ zugestanden? Ich habe das komplette Jahr vor der elternzeit gearbeitet, zu einem Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und mir kam es erst nach den 14 Monaten Elternzeit.
Liebe Grüße und schonmal danke im voraus 😊