ALG II Weiterbewilligung und weitere Fragen

  • Moin!

    Habe heute meinen ersten WBA erhalten und habe nun ein paar Fragen.

    Leider hat sich an meiner Situation (außer Kontostand geringfügig) nichts geändert, also sollte alles recht unkompliziert ablaufen. Allerdings hätte ich doch noch ein paar Fragen.

    Der Antrag kam per Post ohne Anlagen, im Anschreiben steht: Fragestellungen zu Einkommensverhältnissen , weitere Personen im Haushalt und Kosten der Unterkunft beantwortet werden müssen.

    Meine Fragen:

    • Aus dem WBA wird nicht ersichtlich ob ich irgendwelche Kontoauszüge dazu legen muss?
    • An der KdU hat sich nichts geändert, muss ich trotzdem Abschläge oder sogar noch mal den Mietvertrag einreichen?
    • Das explizite erwähnen des Haushalts macht mich stutzig da ich dazu etwas Probleme vor Ort hatte (letztendlich Anlage HG Eltern eingetragen und angekreuzt, keine Unterstützung zu bekommen). Im WBA steht jetzt halt nur noch Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft. Kann das zu Problemen führen?

    Das Formular würde ich ohne Input so ausfüllen:

    • 2. 2 weitere Personen, 0 davon in meiner Bedarfsgemeinschaft, 2 davon in meiner Haushaltsgemeinschaft
    • 3. NEIN
    • 4. Kreuz und Betrag Pauschalmiete (siehe hier)
    • 5. NEIN

    Fertig. Ok so?

    Desweiteren habe ich bei eBay und Facebook alte PS4-Spiele (ohne Gewinn), ein Stück PC-Hardware verkauft und eine Rückzahlung der Krankenkasse erhalten; Stichwort Belastungsgrenze. Sollte laut Google generell in Ordnung sein, aber muss/sollte ich das abgeben? Beides würde man sowieso nicht auf den Kontoauszügen der letzten 3 Monate sehen und eBay wird natürlich über PayPal abgewickelt, wovon man damals keine Auszüge haben wollte. Allerdings würde man in den letzten & Monaten irdendwann ein Eingang von meiner Krankenkasse und PayPal (eBay) sehen.

    Prinzipiell habe ich natürlich kein Problem das anzugeben, nur möchte ich natürlich nicht mehr Daten übermitteln als sowieso erforderlich um die Wahrscheinlichkeit behördlicher Willkür zu minimieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Aenobu (17. Juni 2019 um 11:00)

  • Hallo,

    Aus dem WBA wird nicht ersichtlich ob ich irgendwelche Kontoauszüge dazu legen muss?

    i.d.R. die der letzten 3 Monate.

    An der KdU hat sich nichts geändert, muss ich trotzdem Abschläge oder sogar noch mal den Mietvertrag einreichen?

    nein.

    Im WBA steht jetzt halt nur noch Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft. Kann das zu Problemen führen?

    nein.

    Beides würde man sowieso nicht auf den Kontoauszügen der letzten 3 Monate sehen und eBay wird natürlich über PayPal abgewickelt,

    Da Du auch PayPal-Nachweise erbringen mußt, ist diese Ansichtsweise falsch.

    um die Wahrscheinlichkeit behördlicher Willkür zu minimieren

    Die da wären?

    Gruß!

  • Da Du auch PayPal-Nachweise erbringen mußt, ist diese Ansichtsweise falsch.

    Wollte man beim Erstantrag nicht sehen, obwohl ich das PayPal-Konto natürlich angegeben habe.

    Die da wären?

    Es gibt genug Ergebnisse auf Google zum Thema eBay und Jobcenter die reine Schikane schreien; das möchte ich vermeiden.

    Die Frage ist ob ich das alles angeben muss oder direkt im Voraus machen sollte. Ich würde den Antrag wie oben beschrieben und dann abwarten was noch von mir verlangt wird.

  • Hallo,

    Es gibt genug Ergebnisse auf Google zum Thema eBay und Jobcenter die reine Schikane schreien

    jau - und meist schreien diejenigen, die eben keine Einnahmen über Paypal angegeben haben und nun "SCHIKANE" schreien, weil sie damit aufgeflogen sind...

    Gruß!

  • Danke für deine Antworten, aber ich bin jetzt kein Stück weiter. Es geht nicht um PayPal an sich. Ich will halt nicht Daten und Ansätze liefern, die ich gar nicht liefern muss. Das sollte doch gerade hier jeder verstehen... Es geht um ca 100 Euro aus den letzten 12 Monaten.

    Der Kontext ist: So wie ich das verstehe verlangt das Jobcenter aktuell von mir nur den ausgefüllten WBA.

    Die Frage ist: Soll ich a) direkt Kontoauszüge mitliefern und b) sollte ich Geldeingänge via eBay angeben, die letztendlich gar kein Unterschied machen.

    Hallo,

    jau - und meist schreien diejenigen, die eben keine Einnahmen über Paypal angegeben haben und nun "SCHIKANE" schreien, weil sie damit aufgeflogen sind...

    Gruß!

    Es is ja kein Einkommen und zum Auffliegen gibt es auch nichts; es handelt sich so wie ich das sehe um eine Vermögensumwandlung. Ein Gegenstand, der vor Erstantrag in meinem Besitz war wurde verkauft. Die Krankenkasse hat mir Zuzahlungen, die über meiner Belastunsgrenze lagen, zurückgezahlt. Ich habe mir ein Gegenstand gekauft, benutzt und 4 Monate später ohne Gewinn wieder verkauft.

    Muss ich Geldeingänge jeglicher Art sowieso immer (sofort?) melden? WBA Punkt 3 einmalige Einnahmen?

    Ansonsten kann ich deine Einstellung nicht nachvollziehen.

  • Hallo,

    aber ich bin jetzt kein Stück weiter.

    Was jetzt nicht unbedingt mein Problem ist. Du stellst Fragen, ich antworte. Das manch einem meine Antworten nicht gefallen, ist da vorprogrammiert.

    Ich will halt nicht Daten und Ansätze liefern, die ich gar nicht liefern muss.

    Mag sein. Aber Umsätze aus einem Paypal-Konto sind nun mal Sachen, die relevant sind.

    Soll ich a) direkt Kontoauszüge mitliefern

    Frage wurde schon beantwortet - auch wenn Du anderer Meinung bist.

    b) sollte ich Geldeingänge via eBay angeben, die letztendlich gar kein Unterschied machen.

    Wenn sie keinen Unterschied machen - was hindert Dich dann daran? Du mokierst Dich darüber, daß andere "Schikane" schreien, weil sie bei Nichtangabe von paypal-Konten aufgeflogen sind - und willst nun was erreichen mit genau der selben Nichtangabe von Einnahmen bei Paypal?

    es handelt sich so wie ich das sehe um eine Vermögensumwandlung

    Dagegen sagt keiner etwas. Aber dennoch sind es erst einmal Einnahmen, die Du ggf. (mühsam) als Vermögensumwandlung nachweisen mußt. Also mehr Schriftverkehr, u.U. verspätete Genehmigung des Antrages - und das alles nur, weil irgendjemand, der erwischt wurde, das Wort "SCHIKANE" geschrien hat...

    WBA Punkt 3 einmalige Einnahmen?

    Nein.

    Muss ich Geldeingänge jeglicher Art sowieso immer (sofort?) melden?

    Jein. Es kommt auf die Art der Geldeingänge an.

    Ansonsten kann ich deine Einstellung nicht nachvollziehen.

    Was nun Dein Problem ist. Zumal meine Antworten auch keine "Einstellung" darstellen, sondern Antworten auf deine Fragen sind.

    Gruß!

  • Ü25 Untermieter im gemieteten Haus meiner Eltern, HG besteht ohne jegliche Einschränkungen. Befinde mich momentan in einer Umschulung (ohne Fahrtkosten, da alles Online stattfindet auf unbestimmte Zeit).

    Hab jetzt die Möglichkeit das alte Auto meiner Eltern zu übernehmen (Restwert vielleicht 500€, aber es findet kein Kauf statt). Nun hab ich hier und auf Google gelesen, dass die 30€ Pauschale auch für KfZ-Versicherungen gilt, aber in der Anlage EK steht in grün:

    Danch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgezählt. Was ist da nun richtig? Oder wird die KfZ-Haftpflicht generell überneommen?

    Außerdem weiß ich nicht so recht wo in der VÄM ich nun was ausfüllen muss. Beste Schätzung wäre VÄM 4.2 "Eine Änderung im Einkommen ist eingetreten" und dann Anlage EK 4.3.

    Generelle Frage: Füllt man Anlagen bei VÄM vollständig aus oder NUR die betreffende Änderung (+Name etc natürlich)?

    Zitat entfernt! Bitte kein Zitat ohne Quellenangabe.

  • Nein, Vollzeit Umschulung (Maßnahme).

    Demnächst würden wieder Fahrtkosten anfallen.

    Also in dem Fall kann man die KfZ-Versicherung nicht absetzen? Falls dem so ist, sollte/muss ich die Versicherung melden?

  • Da du keine anderen Einkünfte hast, wird man die Kfz Haftpflichtversicherung wohl nicht berücksichtigen.

    Anders könnte es aussehen, wenn man dem Jobcenter nachweislich und glaubhaft darstellt, dass die Fahrtkosten zur Maßnahme mit dem PKW wesentlich günstiger sind als eine Fahrkarte. Evtl. würde das Jobcenter die Kosten für Haftpflicht und Wegekosten dann übernommen.

    Grundsätzlich kann man alles beantragen, selbst einen Urlaub auf den Malediven. Somit würde ich eine Veränderungsmitteilung bzgl. des Kaufs des PKWs einreichen und das Jobcenter darum bitten, die KfZ Haftpflicht bei der Leistungsberechnung zu berücksichtigen.

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