Arbeiten - Bewerbung trotz Krankschreibung

  • Hallo zusammen,

    mir ist klar, dass meine Frage möglicherweise nicht ins Forum passt, doch habe ich die Hoffnung, dass mir vielleicht trotzdem jemand eine Auskunft zur rechtl. Situation bei meinem Anliegen geben kann.

    Danke vorab!

    Z. Zt. bin ich krankgeschrieben und arbeitslos.

    Eigentlich bräuchte ich die Krankschreibung somit nicht, was aber nichts am krank sein ändern würde.

    Darum geht es mir auch nicht.

    Ich möchte wenn irgend möglich, trotz der Krankheit arbeiten gehen, um zumindest den Lebensunterhalt zu verdienen und die Wohnung nicht zu verlieren, ohne etwas beantragen zu müssen.

    Das zur Situation.

    Meine Frage ist, ob ich mich trotz der Krankheit / vorhandener Krankschreibung bewerben und arbeiten darf und zwar soweit es möglich ist und wenn ich jemand anderen nicht gefährden würde?

    Falls das erlaubt ist, muss ich dann den potentiellen Arbeitgeber oder andere Stellen und Personen über meine Krankschreibung informieren, auch wenn diese keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung in dem speziellen Job hätte?

    VG

  • Hallo,

    ein Beschäftigungsverbot ist damit nicht verbunden. Allerdings verstößt der Arbeitgeber gegen die Fürsorgepflicht, wenn er Dich trotz bekannter Krankschreibung beschäftigt.

    Gruß!

  • Hallo noch mal,

    ich habe dazu noch eine ergänzende Frage, falls möglich:

    Wenn der Arbeitgeber gegen die Fürsorgepflicht verstößt, wäre es doch überhaupt nicht möglich, ihm die Wahrheit mitzuteilen. Ist das so richtig?

    Es zählt also nicht, wofür man krankgeschrieben ist, sondern dass man krankgeschrieben ist, auch wenn man sich eine Arbeit suchen würde, die von der Krankheit nicht beeinflusst würde.

    Viele Grüße

  • Moin Hanni!

    Hast Du Dich arbeitslos gemeldet?

    Deine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ist mit Sicherheit nicht grundlos. Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber wäre es nicht in Deinem Interesse erstmal wieder Fit zu werden? Die Agentur, DRV und Krankenkasse haben ein großes Arsenal um ihre Beitragszahler dabei zu unterstützen wieder gesund zu werden.

  • Hallo,

    danke noch für die nun für mich deutlichere Erklärung!

    Es gibt also eigentlich, wenn man ehrlich ist, keine Möglichkeit normal zu arbeiten.

    Harry: Nein, aber ich kann mein Problem hier öffentlich nicht ausbreiten.

    Mir ging es nur um meine Frage.

    Die ist nur so beantwortet, wie ich es mir nicht gewünscht hatte, aber wie es vollkommen nachvollziehbar ist.

    VG

  • Du postest im Forum für ALG II. Das könnte bedeuten, dass es eine Menge Informtionen gibt, die vielleicht relevant sein könnten, die Du aber nicht geschrieben hast.

    Wenn Du beim Jobcenter wärest, müsstest Du die Krankheit ohnehin mit dem gelben Zettel auch dem Jobcenter mitteilen. Zettel und Krankschreibung wären dann nötig und völlig normal.

    Allgemein kann man sagen:

    Sprich mit Deinem Arzt. Der kann Dir mitteilen, dass Du arbeiten kannst, bzw. ab wann Du wieder arbeiten kannst.

  • Hallo,

    ich hatte schon vermutet, dass es die von mir erhoffte Lösung nicht gibt.

    Der Arzt sagt natürlich, dass man mit AU nicht arbeiten kann, aber ein Arzt weiß nicht immer alles.

    Deshalb habe ich hier gefragt.

    Ich kann momentan zu keinem Jobcenter gehen.

    Sonst hätte ich das übergangsweise vielleicht schon getan.

    VG

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