Hallo zusammen,
mir ist klar, dass meine Frage möglicherweise nicht ins Forum passt, doch habe ich die Hoffnung, dass mir vielleicht trotzdem jemand eine Auskunft zur rechtl. Situation bei meinem Anliegen geben kann.
Danke vorab!
Z. Zt. bin ich krankgeschrieben und arbeitslos.
Eigentlich bräuchte ich die Krankschreibung somit nicht, was aber nichts am krank sein ändern würde.
Darum geht es mir auch nicht.
Ich möchte wenn irgend möglich, trotz der Krankheit arbeiten gehen, um zumindest den Lebensunterhalt zu verdienen und die Wohnung nicht zu verlieren, ohne etwas beantragen zu müssen.
Das zur Situation.
Meine Frage ist, ob ich mich trotz der Krankheit / vorhandener Krankschreibung bewerben und arbeiten darf und zwar soweit es möglich ist und wenn ich jemand anderen nicht gefährden würde?
Falls das erlaubt ist, muss ich dann den potentiellen Arbeitgeber oder andere Stellen und Personen über meine Krankschreibung informieren, auch wenn diese keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung in dem speziellen Job hätte?
VG