Hallo liebe Hartz 4.org community,
Hat jemand von euch Erfahrung mit Angemessenheitserklärungen des Jobcenters?
Ich bin mir nämlich etwas unsicher. Und zwar habe ich vom Jobcenter die Genehmigung einer Wohnung iaufgrund eines Exposes erhalten, dass ich vor etwa einer Woche eingereicht habe.
Nun hat mir auch mein potentieller Vermieter einen Mietvertrag vorgelegt. Allerdings ist dieser für eine Wohnung in der 10. Etage und nicht, wie im Expose vermerkt, in der 9. Etage des gleichen Plattenbaus ausgestellt. Die Vermieterin meinte, dass alle Daten des Exposes, welches ich beim Jobcenter eingereicht habe, mit der Wohnung in der 10. Etage, für die ich jetzt den Mietvertrag habe, übereinstimmen. Und in der Angemessenheitserklärung vom Jobcenter ist auch nur die Straße und die Hausnummer eingetragen, eine Eintragung unter dem Stichwort Wohnung/Lage ist nicht vorgenommen worden.
Meine Frage ist nun: Denkt ihr, dass ich nochmal die Genehmigung explizit für die Wohnung in der 10. Etage einholen muss oder reicht die Angemessenheitserklärung, die mir vorliegt aus?
Meine Befürchtung ist halt, dass dem Jobcenter die unterschiedliche Etage auffällt und sie deswegen die Wohnung nicht bezahlen, wenn ich jetzt den Mietvertrag unterschreibe und abgebe.
Ich bin gespannt auf eure Rückmeldungen
Mit freundlichen Grüßen
Dave