ALG II - Ausbildungsbeginn und Übergangsgeld - Rückzahlung

  • Hallo,

    habe schon öfter hier beim Querlesen interessantes gefunden, jetzt habe ich aber eine konkrete Frage bei der ihr mir vielleicht helfen könnt.

    Und zwar beziehe ich zur Zeit ALG II, beginne aber am 1. August eine Ausbildung. Da es sich um die zweite Ausbildung handelt bekomme ich kein BAB, was aber ok ist, da die Ausbildungsvergütung mit brutto 930,- gerade so reicht um alle notwendigen Ausgaben zu decken.

    Mein Problem ist nun, ich bekomme ja meine letzte Harz Zahlung eigentlich am 1. Juli und meine erste Ausbildungsvergütung am ~ 30. August. Übergangsweise könnte ich noch Harz am 1. August bekommen und vielleicht schaffe ich es meinen ersten Lohn am 1. September zu bekommen, nur was wenn nicht?

    Sagen wir ich kriege ÜG für August und Lohn ende August, dann muss ich das ÜG vom Lohn zurückzahlen und stehe im September komplett ohne Geld ohne da. Mein Lohn ist ja nicht höher als mein ALG II Anspruch und wird das auch ein Jahr lang bleiben.

    - Wird das ÜG sofort auf einmal zurück verlangt oder zB wenn das Weihnachtsgeld kommt?

    - Wird in so einem Fall das gesammte ÜG zurück verlangt oder nur ein Teil?

    - Gibt es eine Art Sozialgeld, welches man in so einem Fall beantragen könnte?

    Bei normaler Arbeitsaufnahme hat man ja i.d.R. mehr Geld als Harz4 und nicht weniger, da kann man ja dann auch das ÜG nach 1-2 Monaten zurück zahlen. Nur ich lebe ja im ersten Ausbildungsjahr knapp unter dem Existenzminimum, wie soll das dann gehen?

    Irgendwelche Ideen? Danke!! :)

    PS: Primär werde ich natürlich versuchen die Vergütung im September zu bekommen zwecks Zuflussprinzip und so, nur in Sachen Existenz sicher ich mich lieber vorher ab mit Infos.

  • Hallo,

    Wird das ÜG sofort auf einmal zurück verlangt oder zB wenn das Weihnachtsgeld kommt?

    im Normalfall sofort.

    Wird in so einem Fall das gesammte ÜG zurück verlangt oder nur ein Teil?

    Volle Summe.

    Gibt es eine Art Sozialgeld, welches man in so einem Fall beantragen könnte?

    Nein.

    Die Rückforderung kannst Du in Raten zurückzahlen, allerdings mußt Du dann aktiv werden und die Ratenzahlung vorschlagen, wenn der Rückzahlungsbescheid da ist.

    Gruß!

  • Danke für die Infos. :)

    War gestern beim Amt den Ausbildungsvertrag vorlegen ... Da wurde mir dann ein Formular in die Hand gedrückt zum Ausfüllen (dabei wollte ich das gar nicht) und wie ich das dann abgegeben habe wurde ich angepampt, ich würde eh keine aufstockenden Leistungen bekommen ... Na ach ne, ich wollte doch gar keine.

    Als ich nach dem Augustgeld gefragt habe hieß es ich kriege gar nichts, es sei denn ich kann schriftlich etwas vom AG vorlegen, dass ich meinen ersten Lohn erst im September bekommen werde. Übergangsgeld is nich vorgesehen. Gott sei dank hat mir mein zukünftiger Ausbilder jetzt einen Text aus der Tarifvereinbarung geschickt, wo drin steht das erst im Folgemonat gezahlt wird. Andernfalls würden die mich im August einfach verhungern lassen. shit

    Das die sogar noch so eklig sein müssen, obwohl man doch nen Job hat. dash

    LG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!