Hallo,
habe schon öfter hier beim Querlesen interessantes gefunden, jetzt habe ich aber eine konkrete Frage bei der ihr mir vielleicht helfen könnt.
Und zwar beziehe ich zur Zeit ALG II, beginne aber am 1. August eine Ausbildung. Da es sich um die zweite Ausbildung handelt bekomme ich kein BAB, was aber ok ist, da die Ausbildungsvergütung mit brutto 930,- gerade so reicht um alle notwendigen Ausgaben zu decken.
Mein Problem ist nun, ich bekomme ja meine letzte Harz Zahlung eigentlich am 1. Juli und meine erste Ausbildungsvergütung am ~ 30. August. Übergangsweise könnte ich noch Harz am 1. August bekommen und vielleicht schaffe ich es meinen ersten Lohn am 1. September zu bekommen, nur was wenn nicht?
Sagen wir ich kriege ÜG für August und Lohn ende August, dann muss ich das ÜG vom Lohn zurückzahlen und stehe im September komplett ohne Geld ohne da. Mein Lohn ist ja nicht höher als mein ALG II Anspruch und wird das auch ein Jahr lang bleiben.
- Wird das ÜG sofort auf einmal zurück verlangt oder zB wenn das Weihnachtsgeld kommt?
- Wird in so einem Fall das gesammte ÜG zurück verlangt oder nur ein Teil?
- Gibt es eine Art Sozialgeld, welches man in so einem Fall beantragen könnte?
Bei normaler Arbeitsaufnahme hat man ja i.d.R. mehr Geld als Harz4 und nicht weniger, da kann man ja dann auch das ÜG nach 1-2 Monaten zurück zahlen. Nur ich lebe ja im ersten Ausbildungsjahr knapp unter dem Existenzminimum, wie soll das dann gehen?
Irgendwelche Ideen? Danke!!
PS: Primär werde ich natürlich versuchen die Vergütung im September zu bekommen zwecks Zuflussprinzip und so, nur in Sachen Existenz sicher ich mich lieber vorher ab mit Infos.