Hallo,
wenn ich ab 01.07.2019 ALG2 beantrage und momentan noch eine Nebenerwerbstätigkeit ausübe wie verhält es sich bei folgender Konstellation:
Auftraggeber schuldet noch ca. 8.000 EUR zzgl. 19% MwSt.
1. Wenn er dies bis 30.06. bezahlt, dann würden die 8.000 EUR auf dem Konto unter das Schonvermögen fallen, oder (ich 49, Frau 45)?
2. Wenn er erst ab dem 01.07. bezahlt, würden die 8.000 EUR vermutlich nach dem Zuflussprinzip angerechnet werden.
Wie verhält es sich mit der MwSt. ? Ich muss bis 10. des Folgemonats die Umsatzsteuervoranmeldung machen und dann überweisen. Die 1.520 EUR MwSt. würden das Schonvermögen übersteigen, kann ich diese bei Fall 1 dann noch abführen, bzw. bei Fall 2 würde die MwSt. dann noch ins Zuflussprinzip fallen ??
so wie ich das bisher recherchieren konnte, wird die MwSt., sofern man diese gleich abführt, nicht als Zufluss gerechnet.
Wenn nun mein ehemaliger Auftraggeber während der Bezugszeit von ALG2 (voraussichtlich ca. 800 - 1.000 EUR/Monat) jetzt noch Rechnungen im Nettowert von 4.200 EUR überweist, wird das ja angerechnet.
Kann ich das so rechnen, dass das Jobcenter dann (angenommen der ALG-Satz liegt bei 1.000 EUR) sagt 4.200/1000 = 4 Monate ALG2-Satz, somit wird in dieser Zeit kein ALG2 gezahlt ? Wenn ja, bleibt die Krankenversicherung in dieser zeit bestehen über das Jobcenter ?