Sonderbedarf für medizinisch notwendige Hilfsmittel - Mahnung des JC für Darlehen und Fragen

  • Hallo!

    Zuerst einmal, was machen die Mitarbeiter Im JC den ganzen Tag?:-b

    Ich hatte am heutigen Tag in meinem Briefkasten ein Schreiben der Bundesagentur - Abteilung Inkasso.

    In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt das dass JC eine Forderung aus einem Darlehen hätte welches aus diesem Jahr stammt.

    Mit Darlehen das stimmt, was allerdings irritiert ist, das dass BA - Inkasso diese Forderung einfordern will.

    Erklärung: Ich beziehe aktuell Hartz 4 und hatte auch in diesem Jahr ein Darlehen für einen defekten Herd bekommen.

    In Absprache mit der Sachbearbeiterin wird dieses mit der 10% Regelung direkt durch das JC eingehalten.

    Weiter gab es im letzten Jahr eine Überzahlung wegen Weihnachts und Urlaubsgeld von 70 Euro wo gegen ich erst Widerspruch eingelegt hatte, und nach Klärung der Anrechnung des Geldes zugestimmt hatte.

    mit der Mitarbeiterin wurde vereinbart das Sie diesen Betrag hinten anhängt so das die Rückzahlung gesichert ist.

    Im Grunde werden jeden Monat 42,60 Euro vom Jobcenter eingehalten, und dann ein Schreiben vom BA man solle bitte die Leistung zurückbezahlenmisslelauncher

    Da fehlen mir die Worte!

    Ich muss allerdings sagen das die Sachbearbeiterin sehr nett ist, und ich denke das sich das auflöst!

    Wenn es was neues gibt schreibe Ich nochmal was dazu!

  • Hallo,

    also bei mir ist eine chronische Erkrankung diagnostiziert worden, für die Ich monatlich wiederkehrende Hilfsmittel benötige.

    Da die Krankenkasse diese nicht übernimmt, habe Ich mit einer ärztlichen Bescheinigung einen Antrag bei dem JC gestellt.

    Die haben mir jetzt allerdings einen MEB Antrag für Mehrbedarf zugeschickt der sich aber auf die Ernährung bezieht. was in meinem Fall aber nicht übernommen würde.


    Um genau zu sagen es handelt sich bei mir um eine Diabetes Typ 2.

    Für die wird kein Mehrbedarf bewilligt!

    In Rücksprache mit meiner Hausärztin und der Diabetesschule wurde mir dringend geraten, regelmässig den Zucker im Urin zu messen, da Blutzucker selber aktuell noch nicht gemessen werden muss.

    Hierzu gibt es sogenannte Glucose Teststreifen die aber gegenüber Blutzuckerteststreifen von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

    Welchen Antrag benötige Ich für wiederkehrenden Sonderbedarf?

    Hoffentlich habe Ich das einigermassen vernünftig geschrieben

    Gruß lol

  • Hallo,

    was spricht dagegen, bei einem Diabetologen vorzusprechen und dort ein Rezept für ein Meßgerät und Teststreifen für die Blutzuckermessung zu holen, die sowieso wesentlich genauer als die Urin-Meß-Methode ist?

    eine chronische Erkrankung diagnostiziert worden

    Nein, wurde nicht. Diabetis allein ist keine chronische Erkrankung. Als "chronsich" wird Diabetis erst dann angesehen, wenn man sich außschließlich wegen der Diabetis mindest ein Jahr in ärztlicher Behandlung befindet UND zusätzlich

    • die Pflegestufe 2 vorliegt ODER
    • eine Schwerbehinderung wegen der Diabetis mit mindestens 60 GdB vorliegt ODER
    • eine regelmäßige und anhaltende medizinische Behandlung (wozu auch Hilfmittel gehören) erforderlich ist, ohne die nach ärztlicher Einschätzung (nicht des Hausarztes, sondern des Diabetologen) ein lebensbedrohlicher Zustand eintreten würde.

    Gruß!

  • Ich nehme Metformin ein aktuell ist es so das mein Körper Insulin produziert aber eine Immunisierung vorliegt.

    Die Glucose Teststreifen sollen als Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme sein.

    Weiter liegen neben der Diabetes noch andere chronische Erkrankungen vor.

    Ich bin mit der Diabetes bei der Krankenkasse als chronisch eingestuft.

    Die Einnahme hätte aktuell keinen Sinn da mein Körper ausreichend Insulin produziert.

    Die Teststreifen sollen anzeigen wieviel Zucker über die Nieren ausgeschieden wird, da bei zu hohen Werten dies massive Schädigungen nach sich ziehen kann.

    Ich weiß eben das diese bewilligt werden, nur der Antrag müßte sonst handschriftlich gemacht werden Im MEB die Schweigepflichtsentbindung ist so integriert das Ich das nicht ausfülle, bzw. oder mir muß jemand erklären wie Ich die Speicherung meiner Gesundheitsdaten sonst verhindern kann, das die nicht andere medizinische Unterlagen abrufen.

    Zusatz: Ich nehme viele körperliche Symptome nur bedingt war (Bsp: beidseitige Lungenembolie und Ich laufe damit zum Arzt, aber auch Herzrythmusstörungen etc.)

    Die Ärztin kennt sich mit Diabetes aus Gemeinschaftspraxis mit aktuell 9 Ärzten, weiter wohne Ich in Stadt wo es in einem Gebiet viele Menschen mit Behinderungen und auch Diabetes unter anderem gibt.

    .

    Einmal editiert, zuletzt von awdrg (26. Juni 2019 um 16:09)

  • Hallo,

    Die Glucose Teststreifen sollen als Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme sein.

    also weniger eine medizinisch indizierte Geschichte.

    Die Einnahme hätte aktuell keinen Sinn da mein Körper ausreichend Insulin produziert.

    also keine akute Diabetis.

    Ich weiß eben das diese bewilligt werden

    Warum fragst Du dann hier, wenn Du es ja "weißt"?

    Die Ärztin kennt sich mit Diabetes aus Gemeinschaftspraxis mit aktuell 9 Ärzten, weiter wohne Ich in Stadt wo es in einem Gebiet viele Menschen mit Behinderungen und auch Diabetes unter anderem gibt.

    Eine Hausärztin ist kein Diabetologe. Letzteres ist ein Facharzt für Inneres mit Schwerpunkt Diabetologie. Von daher ist das Argument von Dir nicht unbedingt sinnvoll.

    Ich bin mit der Diabetes bei der Krankenkasse als chronisch eingestuft.

    Dann würde die KK gegen die entsprechenden Richtlinien des gemeinsamen Ausschußes verstoßen, was ich mir schwer vorstellen kann. Zumal dann, wenn weder gespritzt wird noch eine Blutzuckermessung erforderlich ist und Du offensichtlich nur bei einer Allgemeinmedizinerin in Behandlung bist.

    Gruß!

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