Freiverdienst bei Partner ohne ALG II

  • Hallo,

    meine Lebensgefaehrtin bezieht ALG II und dadurch wurde mir mein abzugsfreier Verdienst limitiert.

    Mir ist erlaubt im Monat Betrag X zu verdienen, alles andere wird verrechnet. Nun arbeite ich auf Lohn und bekomme kein festes Gehalt.

    Ich ging davon aus das der Betrag X * 12 das eigentliche Limit darstellt und musste aber von dem Sachbearbeiter hoeren, dass dies monatlich gilt und wenn ich wie letzten Monat zu wenig verdient habe (z.B. X - 200), und im naechsten Monat X + 200 verdienen will, meiner Lebensgefaehrtin die 200 letztenendes wieder abgezogen werden. Und ich somit "schlechte" Monate niemals ausgleichen kann.

    Finde leider keine Informationen dazu und kann mir nicht in den wildesten Traeumen vorstellen das der Sachbearbeiter recht hat.

    Kennt sich jemand damit genauer aus und kann mir helfen?

  • Hallo,

    du willst vermutlich auf die Freibeträge hinaus und diese gelten monatlich.

  • So wird das also definiert, haette gedacht ein Freibetrag ist das kleine Extra zur Existenzsicherung. Und Betrag X war meiner Auffassung nach die Existenzsicherung mit der anfallende Kosten fuer Miete und Essen etc. getragen werden muessen von mir. Spannend aufjedenfall :D

    Weiss jemand nebenbei genauer ob ich wirklich verpflichtet bin das nachzuweisen? Aus Datenschutzrechtlichen gruenden etc. Bin weder Antragsteller noch Alg II berechtigt in irgendeiner Form.

  • Ihr erhaltet zusammen ALG II, nicht nur deine Freundin allein. Somit hast du auch deine Gehaltsabrechnungen etc. einzureichen, denn ansonsten wird nach mehrmaliger Aufforderung möglicherweise der Arbeitgeber angeschrieben und/oder die Leistungen werden bis zum Nachweis eingestellt.

    Bei den Freibeträgen scheinst du Vermögensfreibetrag und Freibeträge auf das Einkommen zu verwechseln.

  • Hallo,

    haette gedacht ein Freibetrag ist das kleine Extra zur Existenzsicherung

    das ALG II ist das

    kleine Extra zur Existenzsicherung.

    Ohne dem ALG II kein Existenzsicherung.

    Weiss jemand nebenbei genauer ob ich wirklich verpflichtet bin das nachzuweisen? Aus Datenschutzrechtlichen gruenden etc.

    Komischerweise spielt immer dann das Argument "Datenschutz" eine Rolle, wenn es um Nachweise geht. Ihr bildet eine Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft. Und da spielt es nun mal keine Rolle, ob Du allein einen Anspruch auf ALG II hättest oder nicht. Du stehst für Deinen Partner mit ein - was nun auch nicht gerade ungerecht ist.

    Gruß!

  • So einfach ist das also 😁 Also nur meine Freundin erhält ALG 2, ich kriege keinen Cent, ist auch nicht möglich da ich zur Zeit im Master studiere. In dem bescheid tauchte ich auch kurz auf mit dem Zusatz das ich kein Anrecht auf ALG 2 habe, aber dennoch erhalten wir "zusammen" ALG 2?

  • Hallo,

    aber dennoch erhalten wir "zusammen" ALG 2?

    und nochmal: Ihr seid eine Bedarfs- und (viel wichtiger) eine Einstandsgemeinschaft. Der eine steht für den anderen mit ein - unabhängig davon, ob er selbst einen Anspruch auf ALG II hätte oder nicht. Das alles wurde Dir aber schon erklärt...

    Gruß!

  • und nochmal: ich verstehe es aber kann es nicht wahrhaben wie man mit so Begrifflichkeiten sich den moralischen high ground holt und es für in Ordnung hält und diverse Situationen somit über einen Kamm schert. Das System so wie es ist zwingt doch Menschen auf Lohnarbeit in so einem Fall in Schulden oder selbst Hartz 4 zu beantragen.

    Nichts gegen euch Ihr macht die Regeln nicht nur nen gefrustetes Statement für die Nachwelt mit ähnlichen Problemen hinterlassen. Dass in dem Sinne Bedarfsgemeinschaft bedeutet alles zu nehmen aber wenn aufgrund von nem Unfall/ Krankheit es mal kein Lohn gibt hat man Pech gehabt und kein Recht auf irgendwas.

    Einmal editiert, zuletzt von FrankMeier (29. Juni 2019 um 09:35)

  • Hallo,

    Das das ziemlicher Blödsinn ist, was Du da behauptest, weißt Du hoffentlich selbst.

    Gruß!

    Ich hoffe dir ist klar das Lohn nicht gleich Gehalt ist. Ich bin als Werksstudent eingestellt und kriege nur die Stunden bezahlt die ich geleistet habe, kein festes Gehalt darum greift auch nicht die Krankenkasse. Oder was ist an meiner "Behauptung" so blödsinnig?

  • Im Krankheitsfall greift auf jeden Fall erstmal die Lohnfortzahlung, hier gilt das Arbeitsrecht, es sei denn, Du hast einen Werksvertrag abgeschlossen. Bei einem "normalen" Arbeitsplatz, auch Mini-/Midijob ist die ersten 6 Wochen einer Krankheit Dein Arbeitgeber in der Pflicht. Es wird dann in der Regel ein Mittel aus den letzten gearbeiteten Monaten gerechnet und als Lohnfortzahlung ausgezahlt.

  • Hallo,

    Ich bin als Werksstudent eingestellt und kriege nur die Stunden bezahlt die ich geleistet habe, kein festes Gehalt darum greift auch nicht die Krankenkasse.

    Auch und gerade bei Werksstudenten handelt es sich i.A. um sozialversicherungspflichtige Jobs, womit also auch Beiträge für die KV gezahlt werden.

    Ich hoffe dir ist klar das Lohn nicht gleich Gehalt ist.

    Oh Mann - ich hoffe mal, daß Du nicht BWL studierst. Denn ein solch dämliches "Argument" ist selten.

    Wie auch immer: ich habe keinerlei Lust auf eine von Dir aufgezwungene "Diskussion" und Deiner mangelnden Bereitschaft, für Deine Partnerin einzustehen.

    Gruß!

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