Betreuungsgeld für Mutter meines Kindes

  • Hallo. Ich hab da wie so viele hier mal eine Frage..

    Ich hatte eine Affäre mit einer Frau, diese ist nun von mir schwanger und hat sich dazu entschlossen das Baby zu behalten.

    Wir wohnen weder zusammen noch sind wir ein Paar und werden es in Zukunft auch nicht sein.

    Das ich für das Kleine Verantwortung zu übernehmen habe steht nicht im Raum. Werde mich kümmern und natürlich auch Unterhalt zahlen.

    Nun habe ich gehört das ich für die Mutter auch aufkommen muss da diese Hartz4 bezieht? Das ich quasi bis zu 1000€ im Monat für mich haben darf und alles was darüber hinausgeht abdrücken muss. Stimmt das?

  • Ja ich gehe arbeiten, beziehe keinerlei Leistungen vom Jobcenter.

    Wie kann das sein das ich für sie auch zahlen muss wenn ich mich ebenso um das Kind kümmern werde? Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit? :/

    Ich gehe immerhin für mein Geld arbeiten, spare gerade für das Eigenkapital für ein Eigenheim und nun soll mir zusätzlich noch Geld zum Kindesunterhalt abgezogen werden für eine Frau mit der ich weder zusammen bin noch eine Bedarfsgemeinschaft führe? Könnte ich ja auch glatt kündigen.. kommt fast aufs gleiche hinaus..

  • Hallo,

    Wie kann das sein das ich für sie auch zahlen muss wenn ich mich ebenso um das Kind kümmern werde?

    Die Mutter hat das Kind 24 Stunden am Tag an der Becke, Du vielleicht mal für 24 Stunden im Monat.

    und nun soll mir zusätzlich noch Geld zum Kindesunterhalt abgezogen werden für eine Frau mit der ich weder zusammen bin noch eine Bedarfsgemeinschaft führe?

    Äh - das hättest Du Dir vielleicht vor dem Beischlaf überlegen sollen. Es ist Dein Kind - und Dein Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt - so einfach ist das.

    Gruß!

  • der Mutter stehen für die letzten sechs Wochen vor der Geburt Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes zu.

    Danach bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Unterhalt fürs Kind bis zum 25. Geburtstag oder bis zum

    Abschluss einer Ausbildung. Also, drei Jahre für die Mutter, wenn sie nicht arbeitet. So ist die Gesetzgebung,

    wenn man ein Kind gezeugt hat. Siehe Düsseldorfer Tabelle.

  • Moment mal. Ich rede hier nicht vom Kindesunterhalt! Das ist ich zeitlich wie auch finanziell für mein Kind sorgen werde, steht gar nicht im Raum. Da übernehme ich vollste Verantwortung!

    Aber das sie Hartz4 bezieht.. schon vorab durch eine Umschulungsmaßnahme ist nicht mein Verdienst.

    Ich gehe seit 12 Jahren arbeiten. Habe mir etwas aufgebaut. Zahle monatlich 755 € Miete.. muss das Auto finanzieren.. Versicherungen etc.. was bleibt mir denn dann selbst nach den ganzen Abzügen wenn ich von MEINEM erarbeiteten Geld zusätzlich zu dem Unterhalt fürs Kind auch noch für die Kosten der Mutter aufkommen muss.

  • nein, ich spreche von Betreuungsunterhalt. Das ist vorrangig vor ALGII.

    Das Amt wird sich zuerst an den Vater des Kindes wenden, ab sechs Wochen

    vor der Geburt bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Zuerst der Betreuungsunterhalt,

    vorher KEIN ALGII. So ist das Gesetz. Selbstbehalt siehe oben 1200 Euro.

  • Hallo,

    Aber das sie Hartz4 bezieht..

    Das Jobcenter wird aber die Mutter auffordern, den Betreuungsunterhalt geltend zu machen und das ALG II um die Höhe des Betreuungs- und Kindesunterhalt abzgl. der Freibeträge mindern. Somit würde sich die Frage stellen, ob die Mutter überhaupt noch ALG II erhalten würde bzw. würde das ALG II wesentlich geringer als jetzt ausfallen - zumasl dann ja auch Kindergeld fließt.

    was bleibt mir denn dann selbst nach den ganzen Abzügen

    Wie bereits geschrieben:

    Äh - das hättest Du Dir vielleicht vor dem Beischlaf überlegen sollen.

    Gruß!

  • und wenn Du kündigst, laufen die Unterhaltsschulden auf.

    Schlecht für die Schufa. Das Kind bekommt vom Staat das Kindergeld

    und Du kannst in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen, was Du für das Kind zu

    zahlen hast, geht nach Alter. Und dann für die Mutter.

    Unterhalt Kind 354

    Unterhalt Mutter zwischen 880 und 1080 ab sechs Wochen vor der Geburt bis Kind drei ist.

    ich glaube das Kindergeld geht halb an Vater halb an Mutter, bzw. wird

    hälftig beim Vater angerechnet.

    Aber ein Anwalt wird genau nachrechnen können.

    Das Amt wird dann aufstocken für Mutter und Kind, falls nötig.

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