Andere Meldeanschrift - raus aus der ALG II Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • Hallo erstmal und danke, dass auf den Beitrag geklickt wurde.

    Als erstes erkläre ich Mal besser meine Situation:

    Meine Mutter lebt seit ich denken kann von AlG 2 und deshalb bin ich auch ein Teil der Bedarfsgemeinschaft.

    Ich bin ,,noch" 17 und fange zum 01.08.2019 eine Ausbildung an, die mit 898€ Netto vergütet wird. Erst im November werde ich 18. Damit ich bei meiner Mutter ausziehen kann, arbeite ich gerade auch in Vollzeit und zahle Steuerabzüge, bis meine Ausbildung beginnt.

    Mir war klar, dass dieses Geld mit den Leistungen meiner Mutter verrechnet wird und, weil ich schon darauf eingestellt war, hatte ich damit kein Problem. Doch ich möchte nicht auf Dauer von 100€ Freibetrag und 20% von meinem jetzigen und zukünftigem Lohn leben.

    Sobald ich eine Wohnung finde, ziehe ich auch schnellstmöglich aus, doch es ist schwieriger eine zu finden, als ich noch am Anfang gedacht habe.


    Jetzt habe ich im Internet Websites gefunden, mit denen man sich eine Meldeanschrift mieten kann. Dort bezahlt man im Monat einen festen Betrag und diese Anschrift gilt dann beim Amt als die eigene Adresse. Man ist dadurch auf dem Papier dort gemeldet und bekommt auch die Post nachgesendet, z.B. an Postfächer von DHL, doch wohnt nicht wirklich an der angegebenen Adresse.

    Bei meiner Mutter wäre ich also nicht mehr gemeldet und würde auch in echt ausziehen, damit sie keine Probleme mit den Ämtern bekommt.

    Selbst leben würde ich dann wohl in Hotels. Hier in der Frankfurter City gibt es schon Zimmer ab 12€ die Nacht. Hin und wieder kann ich auch bei meinem Vater und seiner Freundin bleiben. Doch gemeldet sein kann ich da nicht, weil die Beiden selber Leistungen vom Amt bekommen.


    Sorry für den langen Text. Jetzt aber meine Frage:

    Wird mein Verdienst weiterhin mit den Leistungen meiner Mutter verrechnet, wenn ich eine gemietete Meldeanschrift habe, oder bin ich damit raus aus der Bedarfsgemeinschaft und darf mein Geld vollständig behalten?


    Danke für´s durchlesen und viele Grüße

    Kathrin

  • Hallo,

    erstens könnte dies eine Straftat sein und würde dementsprechend von den Behörden verfolgt werden.

    Zweitens sind es nicht die Leistungen deiner Mutter, sondern auch deine. Wenn du eine solch hohe Ausbildungsvergütung erhälst, könntest du so oder so aus der Bedarfsgemeinschaft fallen.

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