Hallo,
Ich bitte um Rat. Ich habe noch einige Fragen zur Ersteinrichtung, die die Internetrecherchen nicht beantworten konnten.
Kurz zu mir: Ich bin 30 Jahre alt und zurzeit in einer Therapieeinrichtung zur Suchtentwöhnung, Hartz 4 Bezieher :(. In wenigen Wochen werde ich in einer 3-Zimmer-Wohnung von München Nord nach München Süd ziehen. Das Zimmer der neuen Wohnung ist nicht möbliert, jedoch sind Einrichtung in Küche und Bad vorhanden.
Ich rechne mit folgenden Kosten: Kleiderschrank (200 €), Regal (50 €) Bett (200 €), Couch (250 €), Schreibtisch (150 €), Stuhl (70 €), Lampe (30 €), Kleinteile (100 €). Insgesamt 1050 €
NICHT benötigt wird alles andere (TV, Kleidung etc)
Nun zu meinen Fragen:
1. Zuständigkeit: Ist das Jobcenter, in dessen Nähe ich zur Zeit wohne (München Nord) oder in dessen Nähe ich wohnem werde (München Süd), für die Antragsbearbeitung der Ersteinrichtung zuständig?
2. Pauschalbetrag: Laut dieser Quelle Erstausstattung Berlin wird ein Pauschalbetrag ausbezahlt. Scheint wohl nur für Berlin zu gelten. Wie sieht das in meinem Fall aus als Einzel-Leistungsbezieher in einem 3-Personenhaushalt?
3. Möblierung wünschen: Kann ich die Möbel aus einem Katalog (IKEA) auswählen und die Liste der erforderlichen Gegenstände dem zuständigen Jobcenter übermitteln oder wie funktioniert das?
4. Kauf vor Antragstellung: Zum einen habe ich gelesen, dass Erstausstattungs-Gegenstände nicht mehr erstattet werden, sofern diese vor der Antragsentscheidung gekauft wurden.
Andererseits las ich über den umgekehrten Fall, nämlich dass Erstausstattungs-Gegenstände auch lange nach dem Kauf erstattet werden, auch dann wenn erst im Nachhinein ein Antrag auf Erstattung der Erstausstattung folgte.
Die Frage ist für mich insoweit relevant, weil ich in 2 Wochen umziehe und noch keinen Erstausstattungsantrag eingereicht habe. Sollte ich bis zur Entscheidung in einem leeren Zimmer verweilen oder kann ich bereits vor Antragsentscheidung mein Zimmer möblieren?
Vielen vielen Dank für die Antworten!