ALG II Erstatusstattung und Fragen

  • Hallo,

    Ich bitte um Rat. Ich habe noch einige Fragen zur Ersteinrichtung, die die Internetrecherchen nicht beantworten konnten.

    Kurz zu mir: Ich bin 30 Jahre alt und zurzeit in einer Therapieeinrichtung zur Suchtentwöhnung, Hartz 4 Bezieher :(. In wenigen Wochen werde ich in einer 3-Zimmer-Wohnung von München Nord nach München Süd ziehen. Das Zimmer der neuen Wohnung ist nicht möbliert, jedoch sind Einrichtung in Küche und Bad vorhanden.

    Ich rechne mit folgenden Kosten: Kleiderschrank (200 €), Regal (50 €) Bett (200 €), Couch (250 €), Schreibtisch (150 €), Stuhl (70 €), Lampe (30 €), Kleinteile (100 €). Insgesamt 1050 €

    NICHT benötigt wird alles andere (TV, Kleidung etc)

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Zuständigkeit: Ist das Jobcenter, in dessen Nähe ich zur Zeit wohne (München Nord) oder in dessen Nähe ich wohnem werde (München Süd), für die Antragsbearbeitung der Ersteinrichtung zuständig?

    2. Pauschalbetrag: Laut dieser Quelle Erstausstattung Berlin wird ein Pauschalbetrag ausbezahlt. Scheint wohl nur für Berlin zu gelten. Wie sieht das in meinem Fall aus als Einzel-Leistungsbezieher in einem 3-Personenhaushalt?

    3. Möblierung wünschen: Kann ich die Möbel aus einem Katalog (IKEA) auswählen und die Liste der erforderlichen Gegenstände dem zuständigen Jobcenter übermitteln oder wie funktioniert das?

    4. Kauf vor Antragstellung: Zum einen habe ich gelesen, dass Erstausstattungs-Gegenstände nicht mehr erstattet werden, sofern diese vor der Antragsentscheidung gekauft wurden.

    Andererseits las ich über den umgekehrten Fall, nämlich dass Erstausstattungs-Gegenstände auch lange nach dem Kauf erstattet werden, auch dann wenn erst im Nachhinein ein Antrag auf Erstattung der Erstausstattung folgte.

    Die Frage ist für mich insoweit relevant, weil ich in 2 Wochen umziehe und noch keinen Erstausstattungsantrag eingereicht habe. Sollte ich bis zur Entscheidung in einem leeren Zimmer verweilen oder kann ich bereits vor Antragsentscheidung mein Zimmer möblieren?

    Vielen vielen Dank für die Antworten!

  • Hallo,

    Wie sieht das in meinem Fall aus als Einzel-Leistungsbezieher in einem 3-Personenhaushalt?

    eine 3-Zimmer-Wohnung für eine alleinstehende Person? Kaum anzunehmen, daß hier gerade in München eine Kostenübernahme erfolgt. Ohne Kostenübernahme aber auch keine Erstaustattung.

    Ist das Jobcenter, in dessen Nähe ich zur Zeit wohne (München Nord) oder in dessen Nähe ich wohnem werde (München Süd), für die Antragsbearbeitung der Ersteinrichtung zuständig?

    Das Jobcenter Süd.

    Wie sieht das in meinem Fall aus als Einzel-Leistungsbezieher in einem 3-Personenhaushalt?

    Keine Ahnung. Das ist Sache der Kommune. Auch Deine weiteren Fragen kann Dir nur das örtliche Jobcenter beantworten, weil das halt im jeweiligen Jobcenter eigenständig entschieden wird.

    Gruß!

  • Hallo,

    #1 München Süd dürfte dann für dich zuständig sein. Um sicher zu gehen, rufe morgen einfach im Jobcenter an.

    #2/3 Erstaustattungen sind in der Regel Pauschalbeträge. Hierfür wird der Außendienst sich die Wohnung anschauen und gucken, was tatsächlich benötigt wird. Du kannst dann zwar Geld dazu legen und dir z.B. ein Sofa bei IKEA kaufen, aber ein Anrecht auf Neuware hast du nicht. Oftmals verlangen die Jobcenter auch einen Nachweis über den Kauf, also Quittungen aufbewahren.

    #4 Dies sollte man nicht machen, es sei denn man hat eine schriftliche Zusage des Jobcenters.


    Da du in einen anderen Bezirk ziehst, musst du evtl. einen Neuantrag stellen. Auch ist die Frage, ob deine Wohnung durch das Jobcenter genehmigt wurde.

  • Zitat

    eine 3-Zimmer-Wohnung für eine alleinstehende Person? Kaum anzunehmen, daß hier gerade in München eine Kostenübernahme erfolgt. Ohne Kostenübernahme aber auch keine Erstaustattung.

    Sorry, ich habe einen Fehler im Text. Ich ziehe in eine 3er WG (3 Zimmer Wohnung). Hier beanspruche ich nur ein Zimmer in einem 3 Personen Haushalt.


    Hab noch diese Fragen:

    2. Pauschalbetrag: Laut dieser Quelle Erstausstattung Berlin wird ein Pauschalbetrag ausbezahlt. Scheint wohl nur für Berlin zu gelten. Wie sieht das in meinem Fall aus als Einzel-Leistungsbezieher in einem 3-Personenhaushalt?

    3. Möblierung wünschen: Kann ich die Möbel aus einem Katalog (IKEA) auswählen und die Liste der erforderlichen Gegenstände dem zuständigen Jobcenter übermitteln oder wie funktioniert das?

    4. Kauf vor Antragstellung: Zum einen habe ich gelesen, dass Erstausstattungs-Gegenstände nicht mehr erstattet werden, sofern diese vor der Antragsentscheidung gekauft wurden.

    Andererseits las ich über den umgekehrten Fall, nämlich dass Erstausstattungs-Gegenstände auch lange nach dem Kauf erstattet werden, auch dann wenn erst im Nachhinein ein Antrag auf Erstattung der Erstausstattung folgte.

    Die Frage ist für mich insoweit relevant, weil ich in 2 Wochen umziehe und noch keinen Erstausstattungsantrag eingereicht habe. Sollte ich bis zur Entscheidung in einem leeren Zimmer verweilen oder kann ich bereits vor Antragsentscheidung mein Zimmer möblieren?

  • Die Fragen dürften mit meinem Post beantwortet sein. Es bringt nichts, nach copy and paste Methode deine Fragen erneut zu posten obwohl diese bereits beantwortet wurden. Solltest du eine andere Frage dazu haben, kannst du diese gern stellen.

  • Ich frage mich auch, wie groß dein Zimmer in der WG ist. Sofa und Bett und Kleiderschrank, Regal, Schreibtisch etc. Ich kenne es so, dass es in den WG-Zimmern entweder eine Klappcouch oder ein Bettsofa gibt.

  • Dann wirst du die o. g. Möbel, die du als Erstausstattung geltend machen willst, gar nicht unterbringen können. Auch wird dir das JC keine 1.050 Euro für ein Zimmer genehmigen.

  • Das Jobcenter Süd.

    #1 München Süd dürfte dann für dich zuständig sein. Um sicher zu gehen, rufe morgen einfach im Jobcenter an.

    Das Jobcenter in ganz München ist selten erreichbar, deswegen bin ich einfach gestern ins Jobcenter Süd gefahren (sollte ja nach eurer Meinung zuständig sein, haha). Dort erklärte man mir die Zuständigkeit sei im Jobcenter Nord.

    Komisch, ich habe doch alle erforderlichen Informationen gegeben damit Ihr Experten eine korrekte Antwort geben könnt.

    Informationen:

    - Ich erhalte aktuell Harz 4 und wohne in München Nord > Folge: Ich beziehe vom Jobcenter Nord

    - Ich werde bald umziehen nach München Süd > Folge: Immer noch das Jobcenter Nord zuständig, weil ich dort noch immer Leistungsbezieher bin.

    > Das Jobcenter im Süden München Münchens ist nicht zuständig!

    Dann wirst du die o. g. Möbel, die du als Erstausstattung geltend machen willst, gar nicht unterbringen können.

    Deine Rechenkunst bitte ich dich zu erläutern:

    - Kleiderschrank (200€) 0,6 Quadratmeter, es handelt sich ja schließlich nicht um einen 500€ Kleiderschrank mit 3 Metern Breite !!

    - Regal (50 €) 0,3 qm, z.B. Billy von IKEA (Achte doch mal auf den gegeben Preis, es handelt sich ja nicht um eine 1000€ Bücherwand !!

    - Bett (200 €) 2 qm

    - Couch (250 €) 2 qm, Achte mal auf den Preis, so groß kann keine Couch für 250 € nicht sein !

    - Schreibtisch (150 €) mit Stuhl (70 €) 1,5 qm

    - Rest 0 qm

    Gesamt 5,8 qm

    Entschuldigt die ständigen Wiederholungen, das Zimmer ist etwa 17-20 Quadratmeter groß. Offensichtlich schreibt ihr nur Scheiße um Hilfesuchenden falsche Informationen mitzuteilen.


    Ärgerlich, dass ich weder im Internet Informationen zu meinen einfachen Fragen finde, noch in diesem Foren mit selbsternannten Experten.

    2 Mal editiert, zuletzt von himmel (3. Juli 2019 um 08:22)

  • Hallo,

    Komisch, ich habe doch alle erforderlichen Informationen gegeben damit Ihr Experten eine korrekte Antwort geben könnt.

    und wir haben Dir die richtigen Informationen gegeben.

    Ich werde bald umziehen nach München Süd > Folge: Immer noch das Jobcenter Nord zuständig, weil ich dort noch immer Leistungsbezieher bin.

    Nein. Wenn Du in einen anderen Zuständigkeitsbereich ziehst, beziehst Du keine Leistungen mehr vom alten Jobcenter, sondern von dem, in dessen Zuständigkeit Du dann wohnst. Von daher ist Deine Aussage falsch. Vor dem Umzug aber ist natürlich das alte JC zuständig.

    Offensichtlich schreibt ihr nur Scheiße um Hilfesuchenden falsche Informationen mitzuteilen.

    Womit sich nach dieser unheimlich qualifizierten Aussage alles weitere hier erledigt hat.

    Gruß!

  • Hallo!

    Allgemeine Informationen zu München, zunächst zu den Kosten der Unterkunft.

    Personen Wohnungsgröße in m² Mietobergrenze ab 01.10.2018 Bruttokaltmiete
    1 50 660 EUR


    Für den Umzug wird ein Grund benötigt und der nicht unterschriebene

    Mietvertrag ist dem Jobcenter vorzulegen. Damit geprüft werden kann, ob

    a. die Kosten angemessen sind und b. ein Grund vorliegt.

    Zu der Erstausstattung gibt es folgende Information:

    Merkblatt Hausrat - Erstausstattung

    Aber München hat ein sogenanntes Gebrauchtwarenhaus, wo Leistungsbezieher günstig

    Möbel erwerben können und das Caritas-Sozialkaufhaus.

    Folgender Ablauf wäre denkbar:

    Es könnte also bei einem Antrag auf Erstausstattung nach einem Hausbesuch vom

    Jobcenter, Feststellung des Bedarfs, eine Pauschale aufgrund der Preise dort

    errechnet werden. Ein Anrecht auf Neuware gibt es in der Regel nicht, Ausnahme,

    eine Matratze, weil Hygiene-Artikel.

    zurzeit in einer Therapieeinrichtung zur Suchtentwöhnung

    Auch aufgrund dieses Sachverhalts können sich noch Besonderheiten ergeben,

    die hier im Forum wegen fehlender Informationen nicht beurteilt werden können.

    Informationen und ausführliche Beratung gibt es:

    MALZ – Münchner Arbeitslosenzentrum diakonia GmbH

    Diakonie Hasenbergl - Arbeitslosenzentrum München Nord

    Diese wäre nach Möglichkeit unbedingt zu nutzen aufgrund der Therapie. Damit ist dieses Thema
    ausreichend beantwortet.

    Gruß

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