ALG II und Bewerbungen - Prüfung durch Jobcenter

  • Hallo, man muss sich ja lt. Eingliederungsvereinabrung bewerben. Auf Grund eines Missverständnisses dachte der Mitarbeiter ich hätte mich nicht beworben. Ich habe die Liste meiner Bewerbungen später vorgelegt. Er sagte, er werde es prüfen (lassen). Ich habe es so verstanden, dass bei den Unternehmen angefragt wird ob, vielleicht auch wie ich mich beworben habe, und evtl. auch der Stand des Bewerbungsverfahrens. Ist das so die übliche Praxis??? Das würde doch einen extrem schlechten Eindruck auf den Arbeitgeber machen, wenn das Jobcenter hinterhertelefoniert. Da brauchen die sich dann nicht zu wundern, wenn ich nicht eingestellt werde. Und falls das so gemacht wird, machen die das nur bei bestimmten Arbeitgebern so, vielleicht Arbeitgeber, zu denen die in einem bestimmten Verhältnis stehen oder bei allen?

    Danke, lg

  • Hallo,

    wenn es um Vermittlungsvorschläge des Jobcenters geht, erhalten du und auch der Arbeitgeber einen Brief. Der Arbeitgeber antwortet dem Jobcenter dann, wann und ob du dich überhaupt beworben hast. Solltest du dich erst mehrere Wochen nach Erhalt des Vermittlungsvorschlags bewerben, wäre dies erstens zu spät und zeitgleich würde der Arbeitgeber denken, dass du kein Interesse an diesem Job hast.

  • danke. und wie ist es mit arbeitgebern, bei denen ich mich von sich aus bewerbe, die schreibe ich ja auf den zettel mit den bewerbungen. telefonieren die da auch nach und prüfen irgendwas?

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