Schüler BAfög - Mietzuschuss Land und Fragen ALG II

  • Liebe Forengemeinde,

    meine 15-jähr. Tochter kommt jetzt in die 10.Klasse und kann demnach SchülerBafög beantragen (erhalten?). Sie ist von Montag bis Freitag im Sportinternat, der Schulweg würde mind. 2 Std in eine Richtung betragen. Ich zahle mtl. € 230,00 für das Internat (Unterkunft u.Vollverpflegung).

    Bin Aufstocker, habe noch die 12-jährige, die jetzt in die 7.Klasse Gymnasium kommt. Mein Einkommen: 2 x UHV + Kindergeld + Gehalt, ergab eine Restzahung von ALG II von ca. 70,-- €. Ist auch richtig so. Außerdem erhielt ich Leistungen aus dem BuT-Programm (günstiges Essen, Lernmittel, Sportvereinsbeiträge, Klassenfahrt)

    Ich würde gerne weiterhin Leistungen aus dem BuT-Programm in Anspruch nehmen können. Ist das möglich wenn ich kein ALG II mehr bekomme, weil das Familieneinkommen die Leistungen übersteigt, auch wenn alle Einkünfte einzeln betrachtet ALG II Bezug rechtfertigen würde?

    Zweite Möglichkeit: Es gibt die Möglichkeit vom Land Mietzuschuss für sozialen Wohnungsbau zu erhalten, damit würde ich auch (endlich) aus ALG II rausfallen. Aber auch hier stellt sich mir die Frage: Was ist mit BuT ?

    Werden Zuschüsse aus Landesmitteln bei ALG II angerechnet ? Ich denke da an das zusätzliche Elterngeld aus Bayern, das in einigen Gemeinden nicht auf ALG II anzurechnen ist.

    Vielen Dank im Voraus für das Kopfzerbrechen :):/

  • @Lisa-Marie,

    erstmal Danke für die schnelle Antwort.

    Das stimmt bei dem allgemeinen Wohngeld aus Bundesmitteln, das Mindesteinkommen erfordert und eine Höchtseinkommensgrenze hat. Ebenfalls wie beim Kinderzuschlag. Und obwohl diese beiden Leistungen einzeln schon höher wären als die 70,00 € die ich ALG II erhalte bekomme ich weder Kinderzuschlag noch diese Bundes-Wohngeld, weil mein Einkommen über den Höchsteinkommensgrenzen ist.

    Ich kann Mietzuschuss aus Landesmitteln (Berlin) erhalten. Hier gibt es für Wohnungen im sozialen Wohnungsbau die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten wenn die Miete mehr als 30 % des Nettogehalts beträgt. Ist auch Einkommensabhängig und die Wohnungsgrößen, Bedarfsgemeinschaften orientieren sich an den Regeln für ALG II, aber die Einkommensanrechnungen sind anders und die Zuschüsse höher.

    Deshalb die Frage: Gibt es auch BuT bei Landesmitteln bzw. sind diese auf ALG II anzurechnen?

  • Hallo,

    meine 15-jähr. Tochter kommt jetzt in die 10.Klasse und kann demnach SchülerBafög beantragen

    wie kommst Du auf dieses schmale Brett? Zwar ist der Schulweg tatsächlich auf dem Lande zu hoch, wäre aber in Berlin durchaus noch angemessen. Auch dürfte sich mit 100%tiger Sicherheit eine Schule in Elternörtsnähe finden lassen, die ebenfalls den Abschluß der 10. Klasse ermöglicht. Ob das mit dem Sportinternat (was immer das sein mag) das Amt für Ausbildungsförderung umstimmen kann, wäre abzuwarten. Von daher ist die Pauschalaussage evtl. etwas verfrüht.

    Gibt es auch BuT bei Landesmitteln bzw. sind diese auf ALG II anzurechnen?

    Nein.

    Gruß!

  • @ Corinna,

    meine Tochter ist im Leistungssport und wurde in den olymp. Kader berufen. Leistungssport und Regelschule (Gymnasium - Ziel ist Abi) vertragen sich leider irgendwann nicht, also ist eine Sportschule die einzige Alternative, und für die Sportart meiner Tochter verbunden mit Olympia-Stützpunkt (sie wurde in den Nachwuchs-Kader berufen) gibt es in Berlin und Umgebung keine entsprechende Schule. Nur in Cottbus.

    Und weil der Weg dann zu weit wäre ist sie in der Woche dort im Internat. Sie hat auch schon relativ erfolgreich an Weltcups/Meisterschaften teilgenommen. Großes Ziel von ihr und den Trainern ist Olympia 2024. Und deshalb besteht durchaus die Chance auf Schülerbafög, da hilft mir die Schule mit den entsprechenden Bescheinigungen das es nicht anders geht mit dem Schulbesuch.

    Zu Deinem schlichten Nein auf meine weitere Frage: Ich habe unglücklicher Weise zwei Teilfragen in dem Satz. Bezieht sich das Nein jetzt auf die Anrechnung bei ALG II oder auf "kein BuT bei Landesmittel" ?

    Ich glaube ich formuliere einfach mal um:


    Es ist doch so gesehen ein Unterschied, ob man

    1. mit seinem Monats-Gehalt alleine über den ALG II Bezugsgrenzen liegt, und keine weiteren Unterstützungen erhält -

    oder ob man

    2. nur deswegen über die ALG II Bezugsgrenze kommt, weil man 4 verschiedene Einkommensquellen hat. Und 3 davon (machen hier ca. 50 % des Gesamteinkommens aus) sozusagen steuerfinanzierte staatliche Leistungen sind, also Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Mietzuschuss( oder eben Schülerbafög)

    Wird bei der Möglichkeit Leistungen für Bildung- und Teilhabe in Anspruch zu nehmen dieser Unterschied gemacht ?

    Also das man die BuT-Leistungen deswegen abrufen kann, weil 50 % des Haushaltseinkommens aus staatlichen Leistungen besteht?

    Gruß

  • Hallo,

    Also das man die BuT-Leistungen deswegen abrufen kann, weil 50 % des Haushaltseinkommens aus staatlichen Leistungen besteht?

    nein. Du beziehst für das Bildungspaket über keine qualifizierende Leistung wie eben ALG II, Wohngeld oder Grundsicherung.

    Gruß!

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