Liebe Forengemeinde,
meine 15-jähr. Tochter kommt jetzt in die 10.Klasse und kann demnach SchülerBafög beantragen (erhalten?). Sie ist von Montag bis Freitag im Sportinternat, der Schulweg würde mind. 2 Std in eine Richtung betragen. Ich zahle mtl. € 230,00 für das Internat (Unterkunft u.Vollverpflegung).
Bin Aufstocker, habe noch die 12-jährige, die jetzt in die 7.Klasse Gymnasium kommt. Mein Einkommen: 2 x UHV + Kindergeld + Gehalt, ergab eine Restzahung von ALG II von ca. 70,-- €. Ist auch richtig so. Außerdem erhielt ich Leistungen aus dem BuT-Programm (günstiges Essen, Lernmittel, Sportvereinsbeiträge, Klassenfahrt)
Ich würde gerne weiterhin Leistungen aus dem BuT-Programm in Anspruch nehmen können. Ist das möglich wenn ich kein ALG II mehr bekomme, weil das Familieneinkommen die Leistungen übersteigt, auch wenn alle Einkünfte einzeln betrachtet ALG II Bezug rechtfertigen würde?
Zweite Möglichkeit: Es gibt die Möglichkeit vom Land Mietzuschuss für sozialen Wohnungsbau zu erhalten, damit würde ich auch (endlich) aus ALG II rausfallen. Aber auch hier stellt sich mir die Frage: Was ist mit BuT ?
Werden Zuschüsse aus Landesmitteln bei ALG II angerechnet ? Ich denke da an das zusätzliche Elterngeld aus Bayern, das in einigen Gemeinden nicht auf ALG II anzurechnen ist.
Vielen Dank im Voraus für das Kopfzerbrechen