Hallo , ich habe eine frage an euch ,
Ich beziehe SGB2 Leistungen , mache gerade ein Fernstudium was von der arge bezahlt wird . Meine 3 Kinder und ich beziehen nun Harz 4 . Mein großer fängt jetzt eine Ausbildung an und verdient dann im ersten AB Jahr 620.- brutto . Er möchte mit seinem Geld ca 400.- monatlich ein Auto finanzieren um zur Ausbildung fahren zu können . Darf er das ? Oder muss er sein komplettes Geld in die bedarfsgemeinschaft geben ? Außer seinen Grund und Freibetrag ? Mfg Katrin