Hallo alle zusammen
Ich hab mich hier angemeldet in der Hoffnung ein wenig Hilfe zu bekommen.
Ich habe mitte April 2019 eine 60%ige Sanktion bekommen wo mir bis zum 31.07.2019 nur noch die Miete überwiesen werden sollte.
Für Mai 2019 erhielt ich sogar 40 Euro zu wenig für die Miete.
Für Juni und Juli 2019 erhielt ich nur die komplette Miete.
Daraufhin habe ich beim Sozialgericht eine aufschiebende Wirkung zur niederschrift eingereicht.Vor Ort beim Gericht sagte der Herr es wäre bis Anfang Mai darüber entschieden ob der aufschiebende Wirkung statt gegeben wird und ich damit so lange Geld bekomme bis eine Urteil gesprochen wird oder nicht.
Leider kam erst heute die Entscheidung/Urteil weil es ziemlichen Schriftverkehr hin und her gab.Ich habe auch meinen Ausbildungsvertrag ab August hingeschickt und auch auf meine Grundrechte gewiesen das diese Sanktion rechtswidrig ist.
Nun steht oben "Beschluss"
"Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 11.04.2019 gegen den Bescheid vom 09.04.2019 wird angeordnet.
Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten"
Auch steht bei der Begründung
Der Antrag ist zulässig und auch begründet,da sich der Sanktionsbescheid des AG als rechtswidrig erweist.§ 31 Abs. 1.NR 3 SGB 2
Nun meine frage ich habe natürlich nachgerechnet das mir seit Mai 2019 knappe 1300 Euro Sanktioniert worden sind.
Was heisst nun
"Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten"
ist damit das Sanktionierte Geld gemeint ?
Und wie lange soll ich nun warten? Es steht leider keine Frist im Urteil drin.
Auch kann hier natürlich eine Beschwerde beim nächsten Gericht vom Jobcenter eingereicht werden da frage ich mich auch wenn die das tun müssen Sie mir jetzt trotzdem erstmal das geld seit Mai auszahlen? ich meine welchen Sinn hätte sonst eine aufschiebende Wirkung?
Eventuell kann mir jemand helfen ?
Viele Grüße