Temporäre Bedarfsgemeinschaft - ALG II - Unterhalt und Fragen

  • Guten Tag, ich habe ein Problem mit dem Amt aus dem ich nicht schlau werde, mein Sohn ist an 8 bis 12 Tagen bei mir mehr als 12 Stunden, Unterhalt wird eine Summe X an die Mutter überwiesen, bei der Berechnung wird ihm die Summe aber wieder abgezogen.

    Da bei der Berechnung ihm das als Einkommen angerechnet wird.

    Ich bin Geringverdiener und habe 1060€ netto

    Miete ist Kalt 245€ Heizung 50€ und Nebenkosten sind 60€

    Es hat knapp 1 Jahr gedauert bis ich überhaupt mal was erreicht habe das sie das anerkannt haben mit meinem Sohn, und ich dann die 70€ zurückzahlen müsste da sie meinten das die 70€ Einkünfte wären. Ich muss für zu viel gezahlte Leistungen monatlich 20€ für mich zurückzahlen und mein Sohn nochmals 20€.

    Ich weiss es ist alles etwas durcheinander vielleicht kann mir ja mal jemand etwas helfen.

  • Meinem Sohn wird von seiner Temporären Berechnung die 70€ abgezogen.

    In der Berechnung abzüglich aller Freibeträge habe ich im Erwerbseinkommen ca. 721€ sonstige Einkommen zuzüglich 70€ also 791€

    Gesammtbedarf für Mai wären für meinen Sohn 80,53 minus dem Unterhalt von 70€ sind es dann 10,53€

    Das macht doch gar keinen Sinn das ganze.

  • Hallo,

    mit netto 1.060 € bist Du nicht unterhaltsfähig, mußt also keinen Unterhalt zahlen (Selbstbehaltsgrenze: 1.080 €). Also stelle den Unterhalt ein und fertig ist...

    Gruß!

  • Hallo,

    und später mit Schulden da stehen?

    Unterhaltsschulden bestehen bereits jetzt. Und warum Du das machen sollst? Weil Du nicht unterhaltsfähig bist - hatte ich doch geschrieben.

    Im übrigen würden die 70 € Unterhalt wesentlich sinnvoller für Dein Kind auszugeben sein, wenn es bei Dir wohnt als den (geringen) Unterhaltsbetrag an die Mutter zu geben und dennoch mehrmals im Monat für das Kind aufzukommen.

    Angenommen, das Kind ist unter 6 Jahre - dann läge der Unterhaltsvorschuß bei 160 € im Monat: also je Tag bei 5,33 €. Nun lebt das Kind bei Dir 12 Tage im Monat x 5,33 € = 64 €. Merkst Du was?

    Gruß!

  • Aber ich muss doch das Geld zurückzahlen später oder nicht

    Und ausserdem war die Frage ob es richtig ist das es abgezogen wird von seinem Bedarf?

  • Nach der Weisungslage siehe Fachliche Weisung zu 11-11b SGB2 Rand immer 11.51

    Wird der Unterhalt, der von einem Elternteil für das Kind gezahlt wird, bei dem Haushalt bzw, bei dem anderen Elternteil berücksichtigt, an den der Unterhalt für das Kind gezahlt wird.

  • Nach der Weisungslage siehe Fachliche Weisung zu 11-11b SGB2 Rand immer 11.51

    Wird der Unterhalt, der von einem Elternteil für das Kind gezahlt wird, bei dem Haushalt bzw, bei dem anderen Elternteil berücksichtigt, an den der Unterhalt für das Kind gezahlt wird.

    Das sagt doch nur, dass der Unterhalt bei der Leistungsberechnung berücksichtigt wird.

  • Wird er ja bei mir nicht ich zahle eine Summe x aber meinem Sohn wird diese wieder in seiner Bedarfsgemeinschaft abgezogen und bei mir wird die Zahlung auch nicht berücksichtigt

    Es kann ja nicht sein das ich zahle es bei mir nicht berechnet wird und meinem Sohn wieder abgezogen wird.

    Das ist doch klar das das niemand versteht

    Die Mutter ist ja nicht Bedürftig und lebt nicht in alg 2

  • Ich muss es mal anders aufziehen von der Erklärung her:

    1. Falls es über den Unterhalt einen Titel geben sollte, musst Du auf alle Fälle erst einmal zahlen. Du hast eine "Vereinbarung" erwähnt. Diese Vereinbarung kann ein Titel sein, z.B. wenn es vor Gericht oder beim Jugendamt etc. vereinbart wurde.

    Du kannst dann zwar evtl. rechtlich gegen den Titel vorgehen mit dem Einwand, dass Du zu wenig Geld hast, um Unterhalt zu zahlen. Aber bis der Titel aus der Welt ist, solltest Du keinesfalls mal so einfach nicht zahlen.

    2. Was vermutlich falsch ist in Deinem Jobcenterbescheid (es ist aus Deinem Text nicht absolut sicher):

    Ich vermute, in Deinem Bescheid ist für die Zeit, die Dein Kind bei Dir ist, der Unterhalt von 70 Euro monatlich mit drin.

    Das ist vermutlich ein Denkfehler vom Amt. Denn die 70 Euro sind zwar Einkommen vom Kind. Unterhalt wird aber ausschließlich für die Zeit gezahlt, die das Kind bei der Mutter ist. Damit wäre dann die Anrechnung für die Zeit bei Dir voraussichtlich unrichtig.

    3. Falls es einen Titel gibt, der Dich zum Zahlen von Unterhalt verpflichtet, ist der Unterhalt möglicherweise bei Deinem Einkommen abzuziehen. Frag nach, ob das bereits passiert.

  • Es gibt keinen Titel sondern eine außergerichtliche Einigung mit der Kindsmutter, wie gesagt ihm werden die 70€ komplett abgezogen.

    Da es Ihm als Einkommen angerechnet wird.

    Seine Mutter ist nicht Bedürftig und bekommt daher kein Geld vom Amt.

  • Ich habe nach Überprüfung recht bekommen das sie das falsch berechnet haben und ich jetzt im Monat 70€ mehr bekomme.

    Aber was mache ich mit den 2,5 Jahren davor?

    Ich muss ja schließlich 2000€ zurück Zahlen. Und hab schon einiges zurück bezahlt es haben sich Forderungen ergeben die gar nicht rechtens waren da mir das Geld ja zugestanden hat.

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