ALG I - Bedarfsgemeinschaft und Fragen zum ALG II Anspruch

  • Hallo liebe Wissende,

    ich bin bei ALG-1 und sehe ALG-2 schon auf mich zukommen, im September ist es soweit.

    Nun lebe ich mit meinem Freund zusammen und ich blicke beim Thema "Bedarfsgemeinschaft" nicht richtig durch. Könnt ihr mir helfen?

    Er verdient netto ca. 2.300,-. Die Miete warm liegt bei etwa 700,- wovon ich bislang (nachweisbar über die Kontoauszüge) immer 50% an ihn überwiesen habe. Mieter ist er.

    Wir haben getrennte Konten, leben aber zusammen in derselben Wohnung.

    Welche Auswirkungen hat diese Konstellation ab ALG-2 vermutlich auf mich?

    Wirkt es sich nur auf "Kosten der Unterkunft" aus, oder auf das gesamte "Hartz-Paket"? Bekomme ich bei seinem Netto von 2.500,- (keine unterhaltsberechtigten Personen) dann gar kein ALG-2 oder reduziert - ggf. in welchem Umfang so ungefähr? Ich bin 54 Jahre, er ist 61 Jahre alt.

    Ich danke euch sehr und grüße

    Inga

  • Es ist ja dein Freund oder auch Lebensgefährte, daher wird er für dich aufkommen müssen.

    Anders wäre es bei zwei Freunden, die auch räumlich getrennt (zwei Betten etc.) zusammen in einer Wohnung leben.

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