Folgenden Antrag hatte ich an das örtliche JobCenter geschickt:
Guten Tag Herr XXXX,
hiermit stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme der Fahrtkosten im Rahmen
meiner Substitutionsbehandlung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des
Sozialgerichtes Wiesbaden vom 11.10.2010.
Die mich substituierende Praxis von XXXX befindet sich auf der XXXX-Straße
in XXX und damit etwa 5 km von meiner Wohnung entfernt, so dass der Weg nur
mit Hilfe von öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann – ein Fahrrad
besitze ich nicht. Die Fahrtkosten mit dem Sozialticket betragen monatlich Euro
38,65 Euro. Die Fahrtkosten fallen täglich über einen längeren Zeitraum an und
stellen einen besonderen Bedarf dar.
Der Antrag wurde vom JobCenter abgelehnt mit der Begründung, dass Fahrtkosten Bestandteil des Regelbedarfs sind und daher keinen Mehrbedarf nach SGB II §21 darstellen.
Meine Frage: Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg? Und wenn ja, wie begründe ich diesen?
Nooria