ALG II Arbeitsunfähigkeit - Muss aber was dazu verdienen und Zahnarzt

  • Hallo zusammen!

    Ich bin seit 10/16 AU wg. zuerst Rücken und dann, eigentlich seit anfang der AU, wg. Psyche. Ausgesteuert, April 04/18, ALG1 bis 04/19 und jetzt Hartz IV seit 04/19. Ich wurde gleich am Anfang vom ärztlichen Dienst begutachtet, nach Aktenlage -> nicht arbeitsfähig. Antrag auf Reha bei der DRV wurde gestellt -> abgelehnt, Widerspruch, Zusage, Rücknahme der Zusage, da die Einrichtung der Meinung war, das das nicht das Richtige für mich ist. Zwischenzeitlich ist das ALG 1 zu Ende und ich beziehe Hartz IV. Eine 2. Begutachtung durch den ärztlichen Dienst fand 02/19 statt. Diesmal persönlich. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Zusage für die Klinik -> wurde als nicht arbeitsfähig eingestuft, "sehen uns nach Ihrer Reha wieder" sagte der Arzt. Dieses Gutachten wurde vom Jobcenter ohne weitere Begutachtung übernommen.
    Die DRV weigert sich in Leistung zu gehen, mit der Begründung, das das über die KK geregelt werden kann. Meine Ärztin hat mir dann eine Überweisung für eine Akutklinik ausgestellt. War dort zum Vorgespräch und bekomme einen Platz. Wartezeit ca. 3 Monate, also Ende 08/19 Anfang 09/19. Wenigstens etwas...

    Ich rechne mit einer erneuten Begutachtung durch das Jobcenter 08/19, da das Gutachten nur für 6 Monate gilt.

    Seit ich Hartz 4 bekomme, hat sich meine finanzielle Situation massiv verschlechtert. Ich muss etwas dazu verdienen, da sonst der finanzielle Kollaps droht. Mehr als 2-3 Stunden am Tag geht nicht, Pack ich auch gar nicht. Im Moment beläuft sich mein verfügbares Einkommen auf rund € 60,- nach Abzug aller Kosten.

    Was habe ich für Möglichkeiten mein Einkommen unter diesen Umständen aufzustocken?

  • Hi Corinna,

    das ist eine sehr gute Frage die ich mir auch schon gestellt habe. Ich habe leider das Gutachten des des Arztes nicht. Kann ich das problemlos anfordern?

  • Hallo,

    dann kannst Du theoretisch arbeiten gehen, da eine AU-Bescheinigung kein Arbeitsverbot darstellt.

    Allerdings könnte diese Arbeit dann wieder einen schlechtes Licht auf Deine laufenden Reha-Verfahren werfen, auch könnte Dich der Arbeitgeber sofort im Rahmen seiner Fürsorgepflicht entlassen, wenn er von der AU Wind bekommt. Von daher würde ich mir das ganze sehr gut überlegen.

    Gruß!

  • Moin!

    Ich habe weit bevor ich ALG 2 bezogen habe eine Implantatgestützte Vollprothese für den Oberkiefer bekommen. Hier läuft jetzt noch der Kredit den ich mit 100€ im Monat von meinem ALG2 Leistungen bediene. Gibt es da vom Jobcenter einen Anspruch auf eine Kostenübername oder Zuschuss? Bin arbeitsunfähig bis auf weiteres.

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