Hartz IV für den Monat der Heizölbestellung
Alles anzeigenAuch Menschen, die keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
SGB II (Hartz IV) beziehen, können für den Monat ihrer Heizmaterialbestellung einen Anspruch
auf Leistungen nach dem SGB II für ihre Heizkosten haben.
Geklagt hatte eine fünfköpfige Familie, die ein Eigenheim bewohnt und von zwei Einkommen
sowie Kindergeld lebt. Im September 2013 kauften sie Briketts und Heizöl für nicht ganz 1.400 €
und beantragten beim Jobcenter einen Heizkostenzuschuss. Das beklagte Jobcenter lehnte den
Antrag ab, weil der Betrag aus eigenen Mitteln bestritten werden könne, wenn er auf ein Jahr
umgelegt werde. .............
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)