Kein Einstiegsgeld für Rehabillitanten

  • Hallo

    Ich möchte eine Arbeit aufnehmen, dazu wollte ich Einstiegsgeld beantragen.

    Einstiegsgeld ist eine Kann Leistung. Laut meiner Sachbearbeiterin wird Menschen die Reha-Abteilung des Jobcenter sind, kein Einstiegsgeld gewährt.

    Laut §16 b SGBIII gibt es keine Einschränkungen. Die Einschränkung beruht dies auf eine interne Anweisung der Agentur für Arbeit.

    Meine Frage ist das rechtens. Darf die Agentur sich mit internen Anweisungen über Gesetze hinwegsetzen? Wie schätzt ihr die Chancen einer Klage ein. Oder gibt es noch andere Wege.

    Danke für die Antworten

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    wie du schon sagst ist es eine KANN Leistung. Somit setzt sich das Jobcenter hier nicht über geltendes Recht hinweg.

  • Es geht darum das ich als Rehabilitant von vornherein ausgeschlossen bin, und zwar durch eine interne Weisung des Arbeitsamtes. Es wird nicht einmal geprüft, sondern gleich abgelehnt weil ich in der Reha-Abteilung des Arbeitsamtes bin.

  • Hallo,

    die Entscheidung ist seitens des Jobcenters richtig. Die Gewährung von ESG an Rehabilitanden ist nicht zulässig, weil es nicht Bestandteil des Rehabilitationsverfahrens sein kann.

    Wie schätzt ihr die Chancen einer Klage ein.

    Da das eine reine Ermessensentscheidung ist - sehr gering.

    Gruß!

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