Hallo
Ich möchte eine Arbeit aufnehmen, dazu wollte ich Einstiegsgeld beantragen.
Einstiegsgeld ist eine Kann Leistung. Laut meiner Sachbearbeiterin wird Menschen die Reha-Abteilung des Jobcenter sind, kein Einstiegsgeld gewährt.
Laut §16 b SGBIII gibt es keine Einschränkungen. Die Einschränkung beruht dies auf eine interne Anweisung der Agentur für Arbeit.
Meine Frage ist das rechtens. Darf die Agentur sich mit internen Anweisungen über Gesetze hinwegsetzen? Wie schätzt ihr die Chancen einer Klage ein. Oder gibt es noch andere Wege.
Danke für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen