Eingliederungvereinbarung ALG II Gültigkeit zwei Jahre alt - mit der Formulierung bis auf weiteres

  • Hey, ich bin neu hier.

    Meine EVB ist 23.03.2017 erstellt worden und ist bis auf weiteres gültig?

    Meine Frage ist , in wie fern ist diese EVB überhaupt noch bindend.

    Ich bekomme seit einiger Zeit Stellenangebote die nicht meinem Profil entsprechend sind , das heißt bei mir das ich aufgrund eines Bandscheiben Vorfalls keine körperlich schwere Arbeit mehr leisten kann und keinen Führerschein besitze, und trotzdem bekomme ich diese Stellenangebote wo z.b. ein Führerschein zwingend erforderlich ist oder auf einem Schrottplatz Metal (40 Stunden) sortieren soll.

    Die EVB ist von mir unterschrieben und wurde mit einer Massnahme verbunden die 1 Jahr ging .

    Kann mir jemand ein bisschen Licht geben ich stehe nämlich im Dunkeln. fie

  • es heißt doch das alle 6 Monate die egv dem Kunden angeglichen werden muss da sich Lebensumstände verändern! Wie bei mir mit der Bandscheibe.

    Muss ich aktiv darauf hinwirken oder ist es nicht die flicht der Sachbearbeiterin. Die DAA wo ich meine Maßnahme (1 Jahr) gemacht habe hat einen Abschluss Bericht dem Jobcenter vorgelegt.

    Wo meine Veränderung der beruflichen Perspektive erwähnt wird. Am23.03.2017 begann diese Maßnahme und war am 1 Dezember zu Ende. Seit dem habe ich keine Einladung (obwohl ich darum gebeten habe) bekommen noch Stellenangebote oder der gleichen. Doch jetzt bekomme ich diese völlig sinnlosen angebote mit einer rechtsfolge Belehrung. Und von einer Sachbearbeiterin die bekannt ist schnell Sanktionen zu vergeben.

  • Hallo,

    Die DAA wo ich meine Maßnahme (1 Jahr) gemacht habe hat einen Abschluss Bericht dem Jobcenter vorgelegt.

    was sollte der Maßnahmeträger mit Deinen gesundheitlichen Problemen zu tun haben?

    Wenn Du der Meinung bist, daß Du gesundheitliche Probleme hast, die Deine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen, beantrage (schriftlich!) die Vorstellung bei dem Amtsarzt des Jobcenter. Nur dieser kann dem Jobcenter (rechtsverbindlich) mitteilen, ob es Einschränkungen gibt oder nicht.

    Seit dem habe ich keine Einladung (obwohl ich darum gebeten habe) bekommen

    Auch hier gilt: schriftlich um ein Gespräch bitten.

    Gruß!

  • Die Frage wäre erst einmal, was Du eigentlich im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung geregelt haben möchtest.

    Auffordern, Dich zu bewerben, kann das Amt völlig unabhängig von jeder Eingliederungsvereinbarung. Ob es eine gibt oder nicht, ob sie noch wirksam ist oder nicht, ist dafür egal.

  • Danke Corinna für deine Antwort! Der Massnahmen Träger hatte dem Amt die Veränderungen (Bandscheibenschaden) mit geteilt . Da ich kurz davor ( 3 Wochen) aus dem Krankenhaus kam. Des wegen war meine Frage ob das Amt, nicht hätte reagieren müssen.

    Danke Schorsch für deine Antwort! Ich habe mich auf die Stellen natürlich beworben, objektiv geeignet mich einzustellen . Da die Sachbearbeiterin aber wieder einmal ihre Stellung schamlos ausgenutzt und mir eine Sanktion an droht , wollte ich nur wissen in wie weit die EGV noch ihre Gültigkeit hat!

  • Klar Corinna, das ist alles verständlich.

    Der Massnahmenträger wurde beauftragt meine berufliche Perspektive und mein beruflichen Werdegang zu beurteilen.

    Die deutsche Angestellten Akademie (DAA) hatte schon darauf abgezielt (durch mehrere Weiterbildungen) meine berufliche Situation mehr in Richtung Maschinentechnik und Informatik zu lenken damit ich nicht mehr so eine Schwere körperliche Arbeit ausüben muss ( ich bin Tischler). Die Stellenangebote sind nicht dem entsprechend!

    Die Sachbearbeiterin ignoriert diese Tatsache bewusst und macht mir zeitgleich Vorwürfe in Form von Sanktionsandrohung.

    Ich habe ein Stellenangebot im März bekommen und im Juli die Nachricht erhalten (mit einer Sanktions Anhörung) " sie haben sich nicht beworben " .

    Natürlich hatte ich das und die Leiterin des Unternehmens hat es mir und der Sachbearbeiterin bestätigt.

    Es gibt nur noch Ärger und ist überhaupt nicht mehr Zielführend.

    Meine Prämisse ist nur noch rechtlicher Natur, das abwägen der Sanktionen und das rechtliche Vorgehen.

  • Hallo,

    Die Sachbearbeiterin ignoriert diese Tatsache bewusst

    und nochmal (und letztmalig): was ein Maßnahmeträger so alles gesundheitlich feststellt, ist ohne jegliches Interesse für das Jobcenter und hat nichts mit "Ignoranz" zu tun. Es spielt einfach keine Rolle.

    Lies Dir einfach nochmal meine Antwort unter #4 durch und fertig ist.

    Gruß!

  • gut dann reden wir leider aneinander vorbei. Es hätte ja sein können das jemand in dieser Community das selbe oder vergleichbares passiert ist.

    Termin beim Anwalt steht und mein Artzt ist informiert.

    Ich weiss das man die EGV angreifen muss um die Folgen (auch der Stellenangebote) zu verhindern.

    Das kann ich sagen und spreche aus Erfahrung.

    Let's go Karlsruhe 2019!!

  • Zum einen schliesst ein Bandscheibenvorfall eine körperliche Tätigkeit nicht aus, zum anderen muss man sich auf die Stellenangebot innerhalb kürzester Zeit bewerben. D.h. , du musst die Bewerbungen innerhalb von 2-3 Werktagen abschicken, ansonsten kann es passieren, dass das Unternehmen eine negative Rückmeldung gibt. Bedeutet, hier kann es zu Überschneidungen gekommen sein oder auch zu Fehlern des Unternehmens. Zudem solltest du zwischen den ganzen Abteilungen des Jobcenters differenzieren. Die Leistungssachbearbeitung hat wenig mit der Arbeitsvermittlung und EGVs zu tun. Zudem haben einige Jobcenter eine eigene Abteilung für Sanktionen. Also sind bei der Bearbeitung deines Falles nicht nur eine, sondern mehrere Personen beteiligt.

  • Hallo,

    Ich weiss das man die EGV angreifen muss um die Folgen (auch der Stellenangebote) zu verhindern.

    Dann weißt Du ziemlich viel. Blöd nur, daß eine EGV eine zivilrechtliche Vereinbarung und kein Verwaltungsakt ist, die man also gar nicht angreifen kann.

    Gruß!

  • Ich wiederhole es gern noch einmal:

    Bewerbungsaufforderungen in der geschilderten Art haben rechtlich Nichts mit einer Eingliederungsvereinbarung zu tun.

    Ob Du Bewerbungsaufforderungen des Jobcenters mit Rechtsfolgenbelehrung Nachzukommen hast oder nicht, entscheidet sich nicht nach einer Eingliederungsvereinbarung.

    Ob Du sanktioniert werden kannst oder nicht, wenn Du Dich nicht bewirbst (etc.) ist unabhängig von der Eingliederungsvereinbarung.

    Deine Gesundheitsfragen haben ebenfalls nichts mit der bestehenden Eingliederungsvereinbarung zu tun.

    Wenn Du eine neue Eingliederungsvereinbarung willst, kannst Du schlicht darauf hinweisen und um einen Termin bitten.

    Wenn Du eine Anpassung Deiner Gesundheitsdaten im Hinblick auf die angebotenen Stellen möchtest, kannst Du die relevanten medizinischen Daten mitteilen z.B. Atteste Deiner Ärzte vorlegen und ggf. anfragen, ob das Jobcenter einen Sinn in einer ärztlichen Begutachtung durch eigene Ärzte hat. Auch das hat aber erst einmal Nichts mit einer bestehenden Eingliederungsvereinbarung zu tun.

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