ALG II - Rückforderung - Widerspruch - Inkassoandrohung

  • Ein nettes HALLO an die Community,

    ich benötige an dieser Stelle eure Hilfe und hoffe auf die zahlreichen Erfahrungen und Tipps. Doch zunächst mal zum Sachverhalt:

    Am vergangenen Freitag bekam ich Post von der Behörde. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass ich für den Zeitraum vom Januar 2018 - Juni 2018 Leistungen ohne Anspruch erhalten haben soll. Angeblich habe ich für den genannten Zeitraum meine Mitwirkungspflicht verletzt und die "leistungserheblichen Tatsachen" (abschl. EKS) der Behörde nicht mitgeteilt. Aus diesem Grund verlangt das Amt nun die Rückzahlung (bis Ende Juli 2019) von knapp 4300 Euro für den angegebenen Zeitraum von 6 Monaten.

    Damals wurde ich in einem Schreiben aufgefordert, die notwendigen Unterlagen (abschl. EKS etc.) einzureichen. Da ich die geforderten Dokumente bereits (wie immer per Einschreiben) übermittelt hatte, reagierte ich mit einer Stellungnahme, in der ich erklärte, dass ich die Unterlagen bereits zugesandt hätte. Außerdem bat ich um eine erneute Überprüfung des Sachverhaltes. Als "Beweis" fügte ich das entsprechende Versandetikett (Online-Frankierung) hinzu. Weiterhin regte ich einen persönlichen Kontakt (Mail, Telefon etc.) zur Klärung des Problems an. Natürlich kam dieser Kontakt nie zustande, stattdessen die Rückforderung mit folgender Begründung:

    "Sie haben zwar mit Schreiben vom xx erklärt, Sie hätten die Unterlagen bereits per Einschreiben an das Jobcenter gesandt. Den Einschreibebeleg der Post haben Sie aber nicht übersandt, das Versandetikett stellt keinen Nachweis dar". Hier ist natürlich das Problem, dass man bei einer Online-Frankierung diesen Beleg nicht erhält, sondern lediglich eine Rechnung und den angesprochenen Adressaufkleber (Versandetikett).

    Mich würde nun interessieren, wie ich die Sache am unkompliziertesten geregelt kriege. Diese Verfahrensweise ist doch typisch AMT, oder? Da ich bereits in der Vergangenheit mehrfach Probleme (verzögerte Zahlung von ALG II --> bis zu 10 Wochen) hatte und mir keiner Schuld bewusst bin, überlege ich ernsthaft, ob ich rechtliche Schritte einleiten werde. Der Umgang mit den sogenannten KUNDEN spottet ja jeglicher Beschreibung und ist aus meiner Sicht völlig indiskutabel. Ein einfacher Anruf oder eine Mail hätte die Unstimmigkeiten schnell und unbürokratisch regeln können; stattdessen dieser Festsetzungs-HAMMER... Wie bereits eingangs erwähnt, würde ich mich über einige Erfahrungen bzw. Ansätze sehr freuen.

    Vorab schon mal DANKE, Pelle

  • Hallo,

    Hier ist natürlich das Problem, dass man bei einer Online-Frankierung diesen Beleg nicht erhält, sondern lediglich eine Rechnung und den angesprochenen Adressaufkleber (Versandetikett).

    nein. Über die Sendungsverfolgung kann man sich einen Auslieferungsbeleg ansehen und auch ausdrucken. Das wäre dann ein Nachweis - nicht aber irgendein Adressenaufkleber.

    Diese Verfahrensweise ist doch typisch AMT, oder?

    Nein. Offensichtlich ist irgendwas mit der Sendung schief gelaufen. Die entsprechende Nachweispflicht liegt aber nicht bei dem Empfänger, sondern bei Dir.

    Gruß!

  • Hallo und vielen Dank an Corinna. Ok, habe ich zunächst mal zur Kenntnis genommen. Doch wie geht es nun weiter? Hat mein Widerspruch Aussicht auf Erfolg, wenn ich die geforderten Unterlagen zeitnah nachreiche? Ich hatte ja der Behörde mitgeteilt, dass ich die Dokumente bereits verschickt habe und um Kontaktaufnahme gebeten. Nun kam diese Festsetzung...

  • Das ist online leider nicht mehr möglich. Ich habe nur noch die betreffende Rechnung auf der Festplatte. Ich werde nun wie folgt vorgehen:

    1. den entsprechenden Widerruf verfassen & versenden --> inklusive aller Unterlagen (obwohl diese bereits vorliegen sollten)

    2. versuchen, den Inkasso-Service zu "beruhigen"

    3. Frist (3 Monate) abwarten und auf positiven Bescheid hoffen

    4. im Bedarfsfall Klage beim Sozialgericht einreichen

    Das Unterlagen bei der Behörde nicht ankommen evilgrin bzw. verschwinden, scheint ja kein Einzelfall zu sein. Trotz der Festsetzung (Aufforderung zur Rückerstattung) sollte es doch kein Problem darstellen, den Sachverhalt dann noch mal auf Basis der erneut eingesandten Unterlagen zu prüfen. Da ich nichts zu verbergen habe, wird es ja hoffentlich zu einer vernünftigen Einigung kommen.

  • Hallo,

    den entsprechenden Widerruf verfassen & versenden

    naja - ein Widerspruch richtet sich gegen eine falsche Entscheidung. Die liegt hier aber nicht vor: das Jobcenter konnte nicht in Deinem Sinne entscheiden, weil die angeforderten Unterlagen nicht vorlagen und Du auch nicht die Versendung nachweisen kannst.

    versuchen, den Inkasso-Service zu "beruhigen"

    Das interessiert die nicht - den Auftrag kann nur die auslösende Stelle anhalten. Abgesehen davon hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung... Ich würde maximal mitteilen, daß Du gegen die Entscheidung des Jobcenters vorgehst, mit dem Vermerk, daß Du Dich unaufgefordert meldest, wenn sich eine Antwort ergibt.

    im Bedarfsfall Klage beim Sozialgericht einreichen

    Und nochmal: wogegen? Du hast angeforderte Unterlagen nicht eingereicht, kannst die Versendung auch nicht nachweisen - was anderes soll da eine Klage ergeben?

    Das Unterlagen bei der Behörde nicht ankommen bzw. verschwinden, scheint ja kein Einzelfall zu sein.

    Das wird einen Sozialrichter unheimlich beeindrucken - nämlich gar nicht...

    Trotz der Festsetzung (Aufforderung zur Rückerstattung) sollte es doch kein Problem darstellen, den Sachverhalt dann noch mal auf Basis der erneut eingesandten Unterlagen zu prüfen.

    Dagegen spricht nichts. Aber ob die von Dir angedachten Maßnahmen die dafür richtigen Schritte sind, bezweifele ich dann doch. Normalerweise würde ich eher zu einem Überprüfungsantrag raten - allerdings sind die Fristen dafür verstrichen. Hättest Du den Einlieferungsbeleg noch, könnte man über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachdenken - aber das ist auch vorbei.

    Von daher wäre zu überlegen, einmalig 15 € in die Hand zu nehmen und mittels Beratungsschein einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Der kann dann anwaltlich die Situation erklären und um Neuentscheidung bitten. Ist sicherer, als ein schon aus formalen Gründen abgelehnter Widersspruch...

    Gruß!

  • Mensch Corinna, du machst mir ja Mut. Trotzdem sind ja schon einige gute Ansätze dabei... Vielen Dank für deine Mühe!

    Hallo,

    naja - ein Widerspruch richtet sich gegen eine falsche Entscheidung. Die liegt hier aber nicht vor: das Jobcenter konnte nicht in Deinem Sinne entscheiden, weil die angeforderten Unterlagen nicht vorlagen und Du auch nicht die Versendung nachweisen kannst.

    Schon richtig, aber ich hatte ja für den "Ernstfall" um Kontaktaufnahme gebeten. Man hätte mir doch zumindest mitteilen können, das dieses Etikett nicht ausreicht.

    Das interessiert die nicht - den Auftrag kann nur die auslösende Stelle anhalten. Abgesehen davon hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung... Ich würde maximal mitteilen, daß Du gegen die Entscheidung des Jobcenters vorgehst, mit dem Vermerk, daß Du Dich unaufgefordert meldest, wenn sich eine Antwort ergibt.

    Also eine Infomail an den Inkasso-Service senden, richtig? Aber wie muss ich mir das jetzt in der Praxis vorstellen? Zahlungsfrist ist Ende Juli und Widerspruchsfrist der 13. August.

    Ich werde ja nun Widerspruch einlegen, aber trotzdem mit der Zahlung in Verzug geraten ("Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung"). Wie läuft das jetzt konkret ab bzw. welche Konsequenzen sind aufgrund dieser Tatsache zu erwarten?

    Und nochmal: wogegen? Du hast angeforderte Unterlagen nicht eingereicht, kannst die Versendung auch nicht nachweisen - was anderes soll da eine Klage ergeben?

    Das wird einen Sozialrichter unheimlich beeindrucken - nämlich gar nicht...

    Auch hier hast du prinzipiell recht (Recht). Trotzdem habe ich stets um Kontaktaufnahme zwecks Klärung des Sachverhaltes gebeten und keinerlei Feedback erhalten. Natürlich wird das keinen Sozialrichter interessieren. Aber warum sollte ich Unterlagen zurückhalten und mir damit selber schaden. Es hat ja IMMER und ausnahmslos mit der Einsendung der Unterlagen (EKS) geklappt. Bei einer objektiven Betrachtung macht das doch absolut keinen Sinn, warum es dieses Mal anders gewesen sein soll.

    Ich bin der Meinung, man hätte mich unter erneuter Fristsetzung informieren müssen, dass dieses Etikett nicht ausreichend ist.

    Von daher wäre zu überlegen, einmalig 15 € in die Hand zu nehmen und mittels Beratungsschein einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Der kann dann anwaltlich die Situation erklären und um Neuentscheidung bitten. Ist sicherer, als ein schon aus formalen Gründen abgelehnter Widersspruch...

    Dies ist wirklich eine Überlegung wert. Wie ist eigentlich deine Meinung über diese Arbeitslosenverbände, welche eine kostenlose Rechtsberatung anbieten? Für eine Erstauskunft könnte ein Meeting durchaus Sinn machen, oder?

    Vielen Dank und noch einen schönen Abend!

  • Hallo,

    aber ich hatte ja für den "Ernstfall" um Kontaktaufnahme gebeten. Man hätte mir doch zumindest mitteilen können, das dieses Etikett nicht ausreicht.

    Man hat Dir das mitgeteilt. Von daher ist das Argument ohne Interesse.

    Trotzdem habe ich stets um Kontaktaufnahme zwecks Klärung des Sachverhaltes gebeten und keinerlei Feedback erhalten.

    Rechtlich ohne jegliche Bedeutung. Du wurdest aufgefordert, Unterlagen einzureichen und hast es damals versäumt, Dir die entsprechenden Belege zu sichern.

    Ich werde ja nun Widerspruch einlegen

    Mir scheint, daß Du meine vorige Antwort entweder nicht gelesen oder nicht begriffen hast. Das ist natürlich Deine Sache - wundere Dich aber dann nicht, wenn der Widerspruch schon aus formalen Gründen abgelehnt wird (wie im übrigen auch eine Klage).

    Wie ist eigentlich deine Meinung über diese Arbeitslosenverbände, welche eine kostenlose Rechtsberatung anbieten?

    Kann ich nichts dazu sagen. Ist wie bei jedem Anwalt auch: es gibt gute und auch weniger gute. Allerdings solltest Du bedenken, daß Dir die Zeit im Nacken sitzt. Ob es da Sinn macht, ggf. Wochen oder Monate auf einen freien Termin bei dem sowieso überlasteten Anwalt der Rechtsberatung zu warten, dürfte kaum in Deinem Sinne sein. Abgesehen davon: bei einer Forderung von über 4000 € nun noch 15 € für den Beratungsschein einsparen zu wollen, ist nicht gerade verhältnismäßig...

    Bei einer objektiven Betrachtung macht das doch absolut keinen Sinn, warum es dieses Mal anders gewesen sein soll.

    Dir ist aber schon klar, daß dies nun wahrlich kein objektives Argument zu Deinen Gunsten ist, was Dich nicht im mindesten entlastet?

    Gruß!

  • Hallo Corinna, dein Support ist wirklich KLASSE!!! Danke für deine Bemühungen.

    Zwischenzeitlich hatte ich bereits über deinen Ansatz eines "Überprüfungsantrages" nachgedacht. Ich wollte die Unterlagen schnellstmöglich nachreichen und um nochmalige Überprüfung (zeitnah) bitten. Das Ganze zunächst ohne Widerspruch (die Frist natürlich immer im Blick) und mit etwas Zurückhaltung. ABER --> Sicherlich hast du recht und meine Aktivitäten werden wegen der Formalie dort niemanden interessieren und ins Leere laufen.

    Trotzdem kann die Zusendung doch nichts schaden, oder? Vielleicht tut sich ja doch noch etwas. Manchmal ist es komisch!

    Außerdem werde ich parallel dazu deinen Rat annehmen und einen Beratungsschein beschaffen, um anschließend einen Fachanwalt aufzusuchen. Bekomme ich diesen Schein bei jedem Amtsgericht oder nur dort wo ich gemeldet bin? Einfach ausstellen lassen und ab damit zum Anwalt?

  • Hallo Corinna, wollte mich noch mal bei dir bedanken. Habe jetzt zumindest eine Vorstellung, wie ich die Sache NUN angehe. Ich werde mich dann zu gegebener Zeit melden, um zu berichten, wie ALLES ausgegangen bzw. verlaufen ist.

    Wünsche noch eine schöne Woche!

    P.S.: Abschließend noch eine Frage --> Würdest du nun an meiner Stelle die Unterlagen noch einreichen oder zunächst abwarten was der Anwalt bzw. die Beratungshilfe empfiehlt?

  • Hallo,

    Reiche die Unterlagen nochmals ein und gib an, dass du diese bereits versendet hattest. Schreib, dass der Brief wohl nicht angekommen ist. Selbstverständlich Widerspruch einlegen und dann abwarten.

    es wäre sinnvoll, erst mal zu LESEN, bevor man solche "Ratschläge" gibt.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    hier mal eine kurze Wasserstandsmeldung. Ich hatte nach unserer Konversation (18.07) bei meiner Vermittlerin noch mal um Rückruf gebeten, was auch relativ zeitnah passierte. Dort schilderte ich erneut den Sachverhalt und machte unmissverständlich klar, dass ich nun einen Anwalt zu Rate ziehen werde,

    Sie versicherte mir, dass sie nochmals die Leistungsabteilung kontaktieren würde, womit ich allerdings nicht WIRKLICH rechnete. Und siehe da... Völlig unerwartet erhielt ich einen Rückruf von der entsprechenden Bearbeiterin. Einstiegsfrage: "Haben sie schon einen Anwalt kontaktiert?"

    Ich stellte ihr meinen Standpunkt dar und sie zeigte sich relativ "einsichtig". Wir einigten uns auf die erneute Einsendung der Unterlagen und auf eine schnellstmögliche Bearbeitung seitens der Behörde. Außerdem wurde ein Inkasso-Stop veranlasst.

    Ich schickte die Unterlagen sofort per Einschreiben an die Behörde. Seitdem (10 Tage) ist Ruhe!

    Wir werden sehen... Bis bald!

  • Was ich allerdings wiederum nicht verstehe, warum man es wieder nicht schafft, trotz Telefonat mit einvernehmlicher Einigung über den weiteren Verlauf/Vorgehensweise, den Bescheid zeitnah zu prüfen. Somit könnte man sich doch die Bearbeitung meines Widerspruchs etc. komplett sparen...

  • Man kann nicht erwarten, dass der Sachverhalt in wenigen Werktagen geklärt wird, zumal Auszahlungen auch Vorrang haben und somit dein Sachverhalt hinten ansteht.

  • Hey @bass386 , prinzipiell gebe ich dir recht. Allerdings funktioniert es ja mit den Auszahlungen in aller Regelmäßigkeit auch nicht. Oder sind Bearbeitungszeiten von 10 Wochen etwa angebracht? Aber jetzt auch egal...

    Ich habe nun zumindest den Widerspruch per Einschreiben abgeschickt, welcher dort auch fristgerecht (Auslieferungsbeleg) eingegangen ist. Nun werde ich mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt. Bis demnächst!

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