Bedarfsgemeinschaft auf Probe - trotzdem Bezug gestrichen

  • Hallo,

    mein Freund (Hartz4-Empfänger) und ich (Arbeitnehmerin) sind Anfang dieses Jahres in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen. Wir hatten uns zuvor genau erkundigt und wissen, dass bei uns eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft auf Probe besteht.

    Das Jobcenter xxxxxx hat meinem Freund im Februar (!) sämtliche Bezüge gestrichen, da ich zuviel verdiene (knapp 2.000 EUR im Monat). Wir haben selbstverständlich Widerspruch eingelegt, und mein Freund hat bereits einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe gestellt und die Angelegenheit mit seinem Anwalt vor Gericht gebracht. Denn da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe sind, stehe ich nicht für seine Kosten ein, und er hat durch das Verhalten des Jobcenters keinerlei Einkommen!

    Wie können wir der Sachbearbeiterin xxxxxxxx klarmachen, dass meinem Freund für das Jahr 2019 seine ganz normalen Bezüge zustehen? (Von Mietzuschuss o. ä. ist hier noch gar nicht die Rede.)

    Gibt es bereits ein Urteil, auf das wir uns beziehen könnten?

    Ist dieses Vorgehen des Jobcenters allgemein üblich oder willkürlich?

    Ich weiß, dass wir hier keine Rechtsberatung bekommen, aber über einen Hinweis, wie mein Freund doch noch zu den ihm zustehenden Bezügen kommt, würden wir uns sehr freuen.

    Sabine

  • Hallo,

    und wissen, dass bei uns eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft auf Probe besteht

    naja von wegen wissen - eine Bedarfsgemeinschaft "auf Probe" gibt es nicht. Was Du meinst, ist eine Einstandsgemeinschaft, die in bestimmten Fällen erst nach einem Jahr entsteht.

    und die Angelegenheit mit seinem Anwalt vor Gericht gebracht.

    Womit die Sache für ein Forum auch schon erledigt ist. Du solltest mit dem Anwalt reden, welche Möglichkeiten hier bestehen - dieser kennt schließlich den Schriftverkehr und vor allem den Wortlaut der Ablehnung. Hier wird keiner in einem laufenden Gerichtsverfahren mit Rechtsanwalt etwas sagen dürfen.

    Gruß!

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