Erstausstattung bewilligt und Fragen

  • Hallo,

    mein Antrag auf Erstausstattung wurde bewilligt. Erhalten werde ich 368 EUR.

    Nun habe ich einige Fragen.

    1. Beantragt hatte ich: Bettgestell, Lattenrost, Matratze, Matratzenschoner, Bettdecke, Kofpkissen; Nachttisch; Schreibtisch und Schreibtischstuhl; Couchgarnitur; Schrank für Kleidung (Aufbewahrungsmöglichkeit); (Bücher-) Regal; Gardinen; Topf, Pfanne, Geschirr, Besteck, Tassen (für 1 Person).

    Der Großteil wurde abgelehnt, ansonsten auf Gebrauchtware verwiesen. Ist das soweit alles korrekt?

    2. Was bedeutet Form der Gewährung: "Barleistung" (siehe Anlage)? Erhält der Leistungsbezieher das Geld für die Erstatusstattung etwa in Bar, anstatt auf das Bankkonto?

    3. Sehr schwierige Frage: (siehe markierten Text in der Anlage): Das Jobcenter behauptet ich könnte einen Teil des geltend gemachten Bedarfes aus eigenen Mitteln decken. Zum Zeitpunkt der Beantragung am 4.7. hatte ich ungefähr 100 EUR Bargeld und 300 EUR auf Girokonto. Ist das korrekt?

    Vielen Dank!!

    Einmal editiert, zuletzt von himmel2 (17. Juli 2019 um 14:21)

  • Hallo,

    Ist das soweit alles korrekt?

    ja.

    Was bedeutet Form der Gewährung: "Barleistung"

    Überweisung.

    Ist das korrekt?

    ja. Wobei der von Dir markierte Absatz nicht entscheidend ist, sondern der darauf folgende. Demnach hast Du die dort aufgeführten Sachen aus eigenen Mitteln (also Deinem normalen ALG-II-Satz und ggf. vorhandenem Schonvermögen) zu begleichen.

    Gruß!

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