Guten Morgen. Ich wende mich als Neuling heute an euch und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Leider habe ich gleich mehrere Probleme mit dem Jobcenter.
Zunächst ein paar allgemeine Informationen zu mir und meiner Situation: ich bin 42 Jahre alt, habe einen GdB von 60 % und beziehe seit etwa 5 Jahren ALG 2. Ich wohne zur Miete alleine in einer Wohnung. Zusätzlich bin ich seit 2010 die Pflegeperson meiner Schwester. Diese hat, da sie auf ständige Hilfe anderer angewiesen ist, einen GdB von 100 % und den Pflegegrad 5 mit Bestandsschutz. Meine Schwester "arbeitet", wenn es ihr möglich ist, in den Werkstätten für Behinderte. Sie wohnt bei unserer Mutter. Mit dieser habe ich mir vor Jahren noch die Pflege geteilt, doch leider ist ihr die Pflege meiner Schwester schon lange nicht mehr möglich, vielmehr bahnt sich von dieser Seite aus leider auch die Pflege an. Einen Pflegegrad hat unsere Mutter (noch) nicht.
Eine Pflege durch z. B. einen Pflegedienst ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Für die Pflegetätigkeit erhalte ich nachweislich nichts, möchte es auch nicht, da ich die Pflegetätigkeit als selbstverständlich empfinde.
Die Situation ist dem Jobcenter bekannt, ich habe diesem auch schon mehrfach Pflegebescheinigungen seitens der Krankenkasse einreichen müssen. Sogar schon so häufig, dass die Krankenkasse bereits gefragt hat, was das soll, da sich am Gesundheitszustand meiner Schwester (leider) nichts mehr ändern wird.
Vor 2 Wochen bekam ich eine relativ kurzfristige Einladung seitens meiner Sachbearbeiterin zwecks Besprechung meiner aktuellen beruflichen Situation. Leider sind diese Einladungen immer sehr kurzfristig, sodass ich schon mehrfach z. B. wichtige Arzttermine absagen musste, oder im Bekanntenkreis darum "betteln" musste, dass jemand sich in dieser Zeit um meine Schwester kümmert.
Da ich mittlerweile immer einen Beistand zu den Terminen mitnehme, gestaltet sich eine kurzfristige Organisation eines Beistands ebenfalls schwierig.
Der Besprechungstermin bei meiner Sachbearbeiterin (im Beisein ihrer Teamleitung, "Sie kommen ja auch immer mit einem Beistand") war letzte Woche. Mein Beistand war dabei und kann den Inhalt des Gespräches bestätigen. Mir wurde, als ich darum bat, die Eingliederungsvereinbarung mitzunehmen, unter dem "freundlichen Hinweis auf den Erlass eines Verwaltungsaktes" "extremst nahegelegt" die Eingliederungsvereinbarung (nebst Rechtsfolgenbelehrung) zu unterschreiben, was ich letztlich auch tat, da ich mich sehr unter Druck gesetzt gefühlt habe.
Meine Pflichten laut Eingliederungsvereinbarung sind folgende:
"Laut Urteil des LSG NRW 18. 05. 2011 L 19 AS 576/11 muss der Leistungsbezieher folgende Nachweise erbringen:
- Art und Dauer (Zeitaufwand) der Pflege bei dem pflegenden Angehörigen
- Wegstrecke und Dauer der Anreise zu der pflegenden Person
- wer kann weiterhin die Pflege der zu Pflegenden übernehmen
- Einnahmen und sämtliches Vermögen aus der Pflegetätigkeit
Abgabe der Unterlagen bis zum 23. 07. 2019"
Der Tenor meiner Sachbearbeiterin ist, dass ich, wenn meine Schwester in der WfB ist, eine Arbeitstätigkeit aufnehmen könne. Dass meine Schwester unregelmäßig in die WfB geht, z. B. durch Krankheit, Urlaub, Therapien, Arztbesuche o. ä., und auch sonst mit der Pflege viele Aufgaben verbunden sind, interessiert meine Sachbearbeiterin nicht.
Daher meine erste Frage an euch: wie schaut es mit dieser Eingliederungsvereinbarung aus? Wie soll ich mich verhalten? Meine Schwester ist ebenfalls der Ansicht, dass das Jobcenter, zumal sie keine Leistungen von ihm erhält, nichts über Art und Dauer der Pflege bei ihr anzugehen hat.
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Einladung zum Job-Speed-Dating am 30. 07. 2019 (nebst Rechtsfolgenbelehrung), die ich zwischenzeitig ebenfalls erhalten habe. Dies wurde schon beim Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin kurz angerissen, und ich sagte ihr bereits, dass ich nicht weiß, ob ich an dem Tag und für die Dauer aufgrund meiner pflegerischen Tätigkeit daran teilnehmen könne.
Bei diesem Job-Speed-Dating hätte ich "die Möglichkeit, mehrere kurze Vorstellungsgespräche mit Arbeitgebern zu führen". "Worin besteht der Vorteil für Sie? Durch die kompakten Vorstellungsgespräche vergrößern Sie so Ihre Chancen, Arbeit zu finden. Bringen Sie bitte zu diesem Termin den ausgedruckten Lebenslauf in vierfacher Ausführung mit."
Hier ist die Frage, ob ich daran teilnehmen muss, denn eine Arbeitsaufnahme ist in meiner Situation leider nicht möglich. Vorstellungsgespräche sehen für mich auch anders als " Speed-Dating" aus.
Meine letzte Frage bezieht sich auf meine Sachbearbeiterin. Diese war bereits vor einigen Jahren für mich zuständig. Meine verschiedenen Beistände, die sie kennen lernen "durften" formulierten es jedes Mal so: "Was hat die eigentlich gegen dich?". Ihre Art, ihr Vorgehen, und nicht zuletzt meine häufig nicht angekommenen Unterlagen (trotz dass ich sie sowohl faxte, als auch von jemanden in den Briefkasten einwerfen ließ) führten damals dazu, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine damalige Sachbearbeiterin führen musste. Das Ergebnis war, dass im Beisein der damaligen Teamleitung und meines Beistandes (mündlich) vereinbart wurde, dass sie nicht und nie mehr meine Sachbearbeiterin sein wird.
Dennoch habe ich diese Sachbearbeiterin seit einiger Zeit wieder. Seitdem kommen Unterlagen wieder nicht an oder werden nicht bearbeitet und die Sachbearbeiterin setzt mich mit allen Mitteln unter Druck. Alle meine Hinweise auf die Vereinbarung, sowohl im Gespräch, als auch schriftlich, bringen nichts. Im letzten Gespräch sagte die neue Teamleitung prinzipiell, ich müsse mich damit abfinden, da meine Sachbearbeiterin als einzige in der Lage sei, sich um Belange von Schwerbehinderten zu kümmern.
Hierzu sei erwähnt, dass auch die neue Teamleitung die gleiche Kerbe wie meine Sachbearbeiterin einschlägt: Unterlagen kommen auch bei ihr nicht an oder werden nicht bearbeitet. Als ich sie bei einer (vorher schriftlich) mitgeteilten Lüge ertappte, wurde dies nach einigem Hin und Her als Versehen "entschuldigt".
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, gerade im Hinblick auf die Eingliederungsvereinbarung, da ich diese Anfang nächster Woche "erfüllt" haben muss. Falls ihr noch Rückfragen habt, könnt ihr sie gerne stellen. Ich weiß allerdings nicht, wie lange ich zum Antworten brauche, selbst für diese Ausführungen habe ich mehrere Tage benötigt.
Vielen Dank.