Berufsausbildungsbeihilfe Antrag und Fragen

  • Hey, ich werde am 01.08.19 eine Ausbildung anfangen.

    Nun habe ich dem Jobcenter meinen Ausbildungsvertrag zugesenden und eine vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten.

    In meiner Ausbildung werde ich rund 700€ Netto verdienen. Meine Mietwohnung kostet 400€ warm.

    Das Jobcenter verlangt einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe

    Nun hatte ich mich erkundigt bzgl. der Voraussetzungen für eine Bewilligung und bin mir jetzt unsicher ob der Antrag bewilligt wird.

    Ich hatte bereits schon studiert (Hochschule ohne Abschluss) und eine Betriebliche Ausbildung (ohne Abschluss).

    Wird der Antrag aufgrund dessen dass ich schon studiert + Ausbildung nicht abgeschlossen hatte automatisch abgelehnt?

    Kann mir dass Jobcenter einen Teil meiner Ausbildungsvergütung abziehen da sie monatlich 400€ für meine Miete zahlt?

    Sollte der BAB Antrag nicht gewährt werden würde das Jobcenter mich 3 Jahre bei der Miete unterstützen?

    Ich wäre über eure Hilfe sehr froh und dankbar

  • Hallo,

    Wird der Antrag aufgrund dessen dass ich schon studiert + Ausbildung nicht abgeschlossen hatte automatisch abgelehnt?

    nein. Warum auch? Du hast beide Ausbildungen nicht abgeschlossen, befindest Dich also weiterhin in einer Erstausbildung, bei der durchaus BAB in Betracht kommt.

    Kann mir dass Jobcenter einen Teil meiner Ausbildungsvergütung abziehen da sie monatlich 400€ für meine Miete zahlt?

    Nicht "können", sondern "müssen". Deine Ausbildungsvergütung wird abzüglich der Freibeträge als normales Einkommen angerechnet, wie im übrigen auch BAB.

    Sollte der BAB Antrag nicht gewährt werden würde das Jobcenter mich 3 Jahre bei der Miete unterstützen?

    Das würde dann vom Ablehnungsgrund abhängen. Wenn Du grundsätzlich keinen Anspruch auf BAB hast (im Ablehnungsbescheid steht dann so etwas wie "Sie haben dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB), würde auch kein Anspruch auf ALG II bestehen.

    Gruß!

  • Bedeutet

    Nicht "können", sondern "müssen". Deine Ausbildungsvergütung wird abzüglich der Freibeträge als normales Einkommen angerechnet, wie im übrigen auch BAB.

    Verstehe ich das richtig dass mir das Jobcenter Geld von meiner Ausbildungsvergütung nimmt da sie mir noch vorläufig meine Miete bezahlen?

  • Hallo,

    in Deinem Bescheid ist ein Berechnungsbogen enthalten. In dem wirst Du sehen, daß Deine Ausbildungsvergütung bereits angerechnet wurde und Du also offensichtlich "nur" die Miete und keine weiteren Leistungen (Regelsatz) erhälst.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!