Krankengeld - Arbeitsaufnahme und Fragen zum ALG II Anspruch

  • Guten Abend .

    Ich habe folgende Frage.

    Am 17.07.2019 habe ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben .

    Bis zur Unterschrift bzw Beschäftigungsbeginn war ich im Krankengeld Bezug .

    Das Ende Krankengeld habe ich bereits erhalten und damit meine offene Miete beglichen.

    Da ich zum 17.07.2019 angefangen habe zu Arbeiten und mein Lohn erst im Folgemonat zum 15. Fällig wird , fehlt mir natürlich Geld um meinen Lebensunterhalt zu sichern , da meine Fahrkarte zur Arbeitsstätte um die 120€ Kostet.

    Nun würde ich gerne wissen ob ich die möglichen habe bis zur Nächsten Lohnzahlung Aufstockung zu beantragen oder sogar ein Darlehen.

    Da ich ja noch laufende Kosten habe und die nächste Miete bald fällig ist stehen ich natürlich auf dem Schlauch .

    Ich hatte ja auch nach dem Ende des Krankengeld gleich ALG 2 beantragen können ;) aber ich gehe doch lieber gerne wider Arbeiten .

    Ich würde mich freuen wenn mir jemand ein Tipp geben könnte

  • So ich war da ich muss einen normalen Antrag stellen das dauert jetzt 4 Wochen bekomme kein geld .. das heißt meinen Job kann ich nun vergessen da ich keine 120€ für die Fahrkarte hab..

    Wie war das .. wenn man was will muss man warten aber wenn die was wollen muss es sofort sein

  • Hallo,

    also mußtest Du jetzt einen Neuantrag stellen, da seit dem letzten ALG-II-Bezug mehr als 6 Monate vergangen sind? In diesem Fall muß erst einmal neu kontrolliert werden, ob Du grundsätzlich Anspruch auf ALG II hast. Und das kann entsprechend dauern.

    Gruß!

  • Kann man den nicht dafür sorgen das die sich bis nächste Woche beeilen ?

    Des weiteren hab ich das 'Problem das mein Vermieter bis mitt nächsten Monat im Urlaub ist und ich nur den Mietvertrag habe und die Mietbescheinigung füllt er mir später aus ..

    Und bis Mitte nächsten Monat warten kann ich nicht , das wäre der finanzielle Untergang für mich.,

    ich habe den sachbearbeiter jetzt eine Email geschrieben , da ich Donnerstag da hin muss das ich nur ein Darlehn möchte und keine dauerhafte Leistung und ich hoffe der lässt sich da drauf ein

  • Hallo,

    der Sachbearbeiter wird sich nicht auf die Darlehensforderung einlassen können, da du nicht alle Unterlagen zur Feststellung des Leistungsanspruchs beibringen kannst. Und wenn du keinen Anspruch haben würdest, würde das Jobcenter dir auch kein Darlehen bewilligen. Auch könnte der Sachbearbeiter dich darauf hinweisen einen Vorschuss bei deinem Arbeitgeber zu beantragen oder den Dispo in Anspruch zu nehmen.

    Daher solltest du mit dem Arbeitsvertrag zur Bank gehen und einen Dispo beantragen. Der Dispo ist bei den meisten Banken das doppelte des monatlichen Einkommens.

  • guten m morgen

    Leider werde ich kein Dispo erhalten , da ich erst seit kurzem aus der Insolvenz raus bin das hat mir meine Bank bereits schon mitgeteilt.

    Ich werde morgen mein bestes versuchen und schauen was er dazu sagt bzw. Ihn die Sachlage schildern das es bei mir eine Notsituation ist .

    Da ich aber erst seit knapp einer Woche arbeite erhalte ich kein Vorschuss das habe ich bereits erfragt dies steht sich bei mir im Arbeitsvertrag

  • so kurze Info

    der Sachbearbeiter hat sich drauf eingelassen , hab ihn erklärt das ich i n Notlage bin und meine Vermieter nicht wissen müssen wegen ALG 2 ..

    Gab keine Probleme hat den Bescheid direkt vor meinem Augen bearbeitet und mir ausgehändigt

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