Hallo alle,
Ich habe eine Frage bezüglich des Datenabgleiches zwischen dem Jobcenter und dem Finanzamt.
(1) 1Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin,
Heißt das, dass der Datenabgleich nur für Menschen, die Leistungen
beziehen,
durchgeführt werden? Oder auch für Menschen die Leistungen in der Vergangenheit bezogen haben?
Beispiel:
Anna war im Jahr 2016 beim Jobcenter angemeldet. Zum 30.09.2016 hatte Anna auf ihre ALG 2 Leistungen verzichtet.
Wird der Jobcenter einen Datenabgleich für Anna im Jahr 2018 durchführen, obwohl sie bereits vom Jobcenter abgemeldet ist?
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