Hallo zusammen,
ein Bekannter ist derzeit ein wenig überfordert mit seiner aktuellen Lage und daher würde ich ihm gern helfen und mich hier für ihn informieren.
Folgendes:
BG aus 2 Personen mit gemeinsamer Wohnung:
Sie ist Auszubildende.
Er bezieht ALG II und hat gerade mit dem Vorbereitungskurs zu einer Umschulung begonnen.
Das Ausbildungsgehalt, Kindergeld, sowie Halbwaisenrente werden natürlich mit angerechnet, so dass der ALG II Anspruch für die BG nur bei Rund 150€ liegt.
Nun hat er eben am 01.07 die Vorbereitung zur Umschulung begonnen und wollte am 01.09 eine kaufmännische Umschulung starten - alles war soweit geklärt (endgültige Genehmigung zur Umschulung sollte er aber erst Mitte August bekommen, wenn er die Vorbereitung erfolgreich abgeschlossen hat).
Sie bekommt nun aber ab 01.09 ein höheres Gehalt, weshalb der Anspruch auf ALG II weg fällt und er somit auch die Umschulung nicht mehr machen darf.
Seine Idee war nun, dass er auszieht.
Er könnte 3 Häuser weiter eine kleine Wohnung beziehen, (er ist über 25) und wäre dann ja somit alleiniger Bezieher von ALG II.
Als er das nun seiner Sachbearbeiterin sagte, hieß es nur „Das habe ich jetzt nicht gehört“ - und das wars....
Er ist ja leider etwas hilflos.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
Er ist doch ein erwachsener Mensch und über 25 - darf er nicht für sich entscheiden, dass er nicht mehr mit seiner Partnerin zusammen leben möchte und sich eine eigene Wohnung suchen?
Ich freue mich über Tipps und Meinungen