Bausparvertrag - ALG II Antrag - Vermögen Freigrenze - Vertrag weiterlaufen lassen

  • Hallo,

    ich werde demnächst den Antrag stellen und frage mich, wie es mit dem Bausparvertrag ist. Aktuell habe ich ca. 6300 € auf dem Bausparkonto. mit 29 Jahren habe ich ja 28x150 € = 4200 € Freigrenze. Müsste ich dann quasi 2100 € vom Bausparkonto abheben (ich weiß nicht mal, ob es funktionieren würde) und damit erstmal einige Monate meinen Lebensunterhalt sichern (Ziehe bald um, also Wohnung einrichten, Lebensmittel, Miete usw.)?

    Ich würde ungern den Bausparvertrag auflösen, da ich bestimmt in wenigen Monaten eine Arbeit finden werde. Gibt es andere Möglichkeiten, z.B. wenn ich den Vertrag weiterlaufen lasse und stattdessen von jemandem Geld leihe? Würde es dann gesetzlich so angesehen werden, als ob ich das Geld vom Bausparvertrag nutze?

  • Also ich war heute dort und es wurde mir gesagt, dass der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, als "Einkommen" berücksichtigt wird. Das Einkommen gilt dann für den Monat, ab dem man den Antrag stell/gestellt hat.

  • So wurde es mir gesagt...

    Nun habe ich noch eine weitere Frage: Angenommen, die über dem Freibetrag liegende Summe wird als Einkommen angerechnet. Jedoch muss ich noch die Kaution zahlen, sodass dieses Einkommen dadurch komplett geschmälert wäre. Es wurde mir aber gesagt, dass die Kaution nicht berücksichtigt werden kann.

    Es macht doch nicht Sinn, wenn das Geld, an das ich erstmal nicht rankomme als Einkommen berechnet wird, aber die Kaution nicht berücksichtigt wird?!

  • Hallo,

    die Freigrenze liegt gemäß 12 Abs. 2 SGB 2 bei 4950 € (28 x 150 + 750).

    Wie Corinna schon richtig sagte, wird erwartet dass man von diesem Geld lebt.

    Anspruch haben eben nur Hilfebedürftige und hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Wer über dem Freibetrag ist, zählt eben nicht als Hilfebedürftiger.

    Das mit dem Einkommen ist falsch. Selbst eine Teilabhebung wäre lediglich eine Umwandlung von Vermögen. (Bausparvermögen in "Barvermögen")

  • Es kam die Ablehnung, da ich über dem Feribetrag liege. Ich spiele mit dem Gedanken, den Vertrag aufzulösen und damit meine Wohnung einzurichten.

    Annahme: Ich kündige den Vertrag, zahle meine Kaution und Miete für August und kaufe mir einige Sachen für die Wohnung. Ich habe danach bspw. noch 3000 € auf dem Konto. Kann ich dann erneut einen Antrag stellen? Ich würde ja unter dem Freibetrag liegen. Aber der Abrechnugszeitraum wäre ja immer noch der August. Würde man mir den Antrag gewähren?

    Könnte ich darüber hinaus mit "Vermögen (Geld, das unter dem Freibetrag liegt) eine Erstaustattung beantragen?

  • Ich denke dass Jobcenter würde einen Kostenersatz prüfen. Es würde also geprüft werden ob ein sozialwidriges Verhalten vorliegt - verjubeln von Kohle damit ein Leistungsanspruch besteht z.B.

    Ist das der Fall wärst du zum Ersatz der Leistung verpflichtet. Sprich du müsstest bestimmte Beträge zurückzahlen.

  • Moment Mal: ich verschwende das Geld doch gar nicht. Ich muss damit meine Kaution etc. zahlen. Und für meine Wohnung benötige ich nun mal Möbel. Und wenn ich bis zu einer gewissen Summe dafür selbst aufkomme und danach einen Antrag stelle, müsste es doch genehmigt werden.

    Zudem beziehe ich ja aktuell gar keine Leistungen vom Jobcenter. Ich könnte doch mit "meinem Geld machen was ich möchte", solange ich keine Hilfe beanspruche, oder sehe ich es falsch?

    Außerdem habe ich noch Privatschulden. Mit diesem Geld würde ich dann auch die Schulden abbezahlen. Ist das auch "Verschwendung"?

  • Moment Mal: ich verschwende das Geld doch gar nicht.

    Trotzdem würde es bei erneuter Antragstellung im August so aussehen und so wird auch das Jobcenter argumentieren. Dir ist bewusst, dass du von dem Geld 2-3 Monate leben musst, damit du Leistungen erhälst. Du willst nun einen Großteil des Geldes ausgeben und diesen für Möbel verwenden, die dir bei Antragstellung evtl. eh zustehen würden. Sprich, du bringst dich durch die Ausgaben selber in die Hilfebedürftigkeit, wo eben auch Kostenersatz geprüft werden müsste.

    Private Schulden sind im SGB II nicht relevant.

    Man könnte

    #1 mit dem Jobcenter reden und die ersten Monate das ALG II als Darlehen erhalten, da man den Bausparvertrag z.B. nicht so schnell auflösen kann

    #2 mit dem Jobcenter darüber reden, ob und inwieweit du Anschaffungen machen kannst, ohne das es sich auf die erneute Antragstellung auswirkt. Dies sollte man sich schriftlich geben lassen.

  • Angenommen, ich kaufe damit keine Möbel etc. Ich liege ja mit einer Summe über dem Freibetrag, die sofort wieder innerhalb des Freibetrages liegen wird, sobald ich die Kaution und Miete bezahle. Und das muss ich innerhalb der nächsten Tage auch überweisen.

    Wenn ich nach Zahlung der Kaution und der Miete wieder unter dem Freibetrag liege, habe ich dann wieder Ansprüche, obwohl ich ein Restguthaben auf dem Konto haben werde, das aber UNTER dem Freibetrag liegt? Dann hätte ich doch auch Anspruch auf Erstausstattung, oder?

  • Hallo,

    da Du bisher nicht mal ansatzweise etwas darüber geschrieben hast, warum ein Umzug notwendig sein sollte und wieso Dir Deiner Meinung nach eine Erstaustattung zustehen sollte, kann Dir kaum jemand Deine letzten Fragen beantworten.

    Gruß!

  • So oder so wird ein "Alles noch diesen Monat" nicht klappen. Laut Gesetz wirkt der Antrag zum Monatsanfang zurück. Nachträgliche Vermögensänderungen wären vor dem Hintergrund nicht relevant.

    Ganz generell gesprochen:

    Es gibt nur wenig, das bei einem Jobcenter mehr die "red flags" hebt, als Jemand, der direkt vor Antragstellung einen erheblichen Vermögensbetrag verschleudert und dann einen Antrag stellt. Bei Dir wäre es sogar ein "Antrag stellen - Geld verheizen - nochmal Antrag stellen und dann auch noch eine Erstausstattung beantragen".

    Wenn man ausprobieren will, welche Befugnisse und Möglichkeiten ein Jobcenter hat, wenn es die maximale Aufmerksamkeit und genug Zeit der Mitarbeiter auf einen Fall richtet, dann kann man sich natürlich derart provokant präsentieren.

    Ich kann aber guten Gewissens nicht dazu raten und verweise insoweit auf den Beitrag von bass386 #12.

    Einmal editiert, zuletzt von Schorsch (10. August 2019 um 16:27)

  • Hallo,

    da Du bisher nicht mal ansatzweise etwas darüber geschrieben hast, warum ein Umzug notwendig sein sollte und wieso Dir Deiner Meinung nach eine Erstaustattung zustehen sollte, kann Dir kaum jemand Deine letzten Fragen beantworten.

    Gruß!

    Weil ich schon längere Zeit ausziehen wollte und den Mietvertrag auch vor meiner Arbeitslosigkeit unterzeichnet hatte. Die Arbeitslosigkeit ist leider plötzlich gekommen. Wem steht denn eine Erstausstattung zu? Ich ziehe von zu Hause (Elternhaus) aus und daher hätte ich i.d.R. Anspruch darauf.

    Es gibt nur wenig, das bei einem Jobcenter mehr die "red flags" hebt, als Jemand, der direkt vor Antragstellung einen erheblichen Vermögensbetrag verschleudert und dann einen Antrag stellt. Bei Dir wäre es sogar ein "Antrag stellen - Geld verheizen - nochmal Antrag stellen und dann auch noch eine Erstausstattung beantragen".

    Wenn man ausprobieren will, welche Befugnisse und Möglichkeiten ein Jobcenter hat, wenn es die maximale Aufmerksamkeit und genug Zeit der Mitarbeiter auf einen Fall richtet, dann kann man sich natürlich derart provokant präsentieren.

    Ich kann aber guten Gewissens nicht dazu raten und verweise insoweit auf den Beitrag von bass386 #12.

    Ich glaube ich kann mich nicht korrekt ausdrücken oder ihr wollte es nicht verstehen: Ich bin kurz vor meinem Einzug und muss VOR DEM EINZUG die Kaution & Miete bezahlen! Das ist doch kein "Geld verheizen".

    Antwort bearbeitet.

    Du musst niemandem vorschreiben, wer nun wann welche Frage zu beantworten hat und schon gar nicht in Fettschrift schreiben. Da deine Frage ausreichend beantwortet wurde, wird der Thread wie in Post #17 geschrieben geschlossen.

  • Thread closed.

    Deine Frage wurde ausreichend beantwortet. Es gibt hier mehrere ähnelnde Meinungen von drei Personen, die du scheinbar nicht akzeptieren willst. Also mache was du willst, aber dann lebe auch mit den Konsequenzen.

  • Hallo,

    abschließend noch:

    daher hätte ich i.d.R. Anspruch darauf.

    Nein, dürftest Du nicht haben. Die Erstaustattung steht bedürftigen Personen zu, die sich die Ausstattung nicht vom Regelsatz oder dem Schon vermögen leisten können. Dies ist bei Dir nicht der Fall: Du kannst von Deinem Schonvermögen die Erstausstattung bezahlen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!