Hallo!
Es wird viel geschreiben über Rückerstattungen ... aber was ist im umgekehrten Fall:
Ich habe meine Einnahmen zu hoch geschätzt und steige nach Ende meines Bewilligungsraums ganz aus dem System aus.
Habe ich das Recht auf Rückerstattung der zu wenig bezahlten Leistungen?
Auch wenn ich normal verdienen werde - d.h. Einkommen/Vermögen zu dem Zeitpunkt, wenn die endgültige Entscheidung iwann nach Monaten vorliegt, nicht mehr auf Hartz IV Niveau sind?
Iwie ist es sinnwidrig, wenn man nicht mehr 'hilfsbedürftig' ist.
Andererseits habe ich den Unterschied aus meinem - zugelassenen - Vermögen während des Bewilligungsraums vorfinanziert.
Vielen Dank!