Ausbildung in Bedarfgemeinschaft und Fragen

  • Hallo Zusammen,

    ich bin seit letzem Jahr in Ausbildung ( besser spät als nie) und wohne noch bei meinen Eltern aus Kostengründen. Beide sind Arbeitslos. Nun werde ich jetzt im August 25, hab ich da nun irgendwie mehr Rechte beim Jobcenter? Ein bekannter meinte, das die dann nicht mehr das Geld anrechnen dürfen. Mich nervt das einfach nur noch, das mir von meinem Ausbildungsinhalt lediglich 150€ Freibetrag gelassen werden. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten für mich? Das man damit nicht weit kommt, muss ich wohl keinem genau erläutern, oder? Nicht mal ein Führerschein kann man so anstreben ._.

    Ich hab jetzt öfters hier im Forum schon gelesen, dass ich quasi mein Geld behalten kann, nur miete nebenkosten und "essensgeld" abdrücken müsste. Ich hab 630€ Netto Monatlich theoretisch. Nur halt kann ich davon effektiv 150 durch den freibetrag behalten

  • Hallo,

    aber Kinder müssen doch normalerweise nicht die Eltern untersützen,oder? Jedenfalls hab ich dies des öfteren gelesen.

    Also: Dürften die vom JB doch gar nicht mein Geld anrechnen.

    Zitat

    Das Ergebnis ist einfach und eindeutig – um zu diesem Ergebnis zu kommen, muss man sich jedoch quer durch das SGB II kämpfen – was dem Jobcenter offensichtlich nicht gelungen ist.

    Die Lösung ergibt sich aus den Paragraphen 7 und 11 des SGB II. Paragraph 7 Absatz 4 legt fest, dass Kinder, die genug Geld verdienen, um Ihren Bedarf selber zu decken, nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft sind. Dadurch gewährleistet das SGB II, dass durch den Ausschluss des Kindes aus der Bedarfsgemeinschaft eben auch kein Einkommen des Kindes für die Eltern zur Verfügung steht.

  • Nein Kinder müssen die Eltern nicht unterstützen, nur müssen die Kinder eben auch 1/3 der Wohnungs-. Heiz- und Nebenkosten tragen.

  • Heißt: Ich könnte mein Geld behalten? Ich bin eigtl. nur Zuhause zum schlafen. Hab das so weit mit den Eltern auch geregelt. Miete Heiz und NK abzugeben ist ja auch kein Problem. Aber dass die mir nur 150€ gewähren finde ich schon recht happig.

    Muss ich da einen Antrag oder irgendwas stellen, damit die das nicht mehr anrechnen? Paar Tipps wie ich da am besten vorgehen kann?!

  • Deine Eltern würden wohl 1/3 weniger Geld an Wohnungs-. Heiz- und Nebenkosten erhalten, diese müsstest du von deinem Geld zahlen, behalten kannst du es also nicht.

    Normalerweise solltest du mit beginn des 25. Lebensjahres aus der BG der Eltern herausfallen, ansonsten musst du dies der Sachbearbeiterin mitteilen.

  • Hallo,

    Aber dass die mir nur 150€ gewähren finde ich schon recht happig.

    aber Du findest es nicht happig, wenn das Amt Deine Mietkosten bezahlt?

    Wie auch immer. Du selbst kannst Deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken (424 € + Deinem Anteil an der Warmmiete). Hier könnte das fiktive Kindergeld (auf welches Du jedoch tatsächlich keinen Anspruch hast) helfen.

    Allerdings hast Du dann von Deinen 640 € auch nur 418 € für Dich. Wovon Du dann noch Dein eigenes Essen usw. bezahlen mußt.

    Gruß!

  • Hallo,

    aber Du findest es nicht happig, wenn das Amt Deine Mietkosten bezahlt?

    Wie auch immer. Du selbst kannst Deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken (424 € + Deinem Anteil an der Warmmiete). Hier könnte das fiktive Kindergeld (auf welches Du jedoch tatsächlich keinen Anspruch hast) helfen.

    Allerdings hast Du dann von Deinen 640 € auch nur 418 € für Dich. Wovon Du dann noch Dein eigenes Essen usw. bezahlen mußt.

    Gruß!

    Nun ja, ich bin ja in Ausbildung. Die eiste Zeit bin ich sowie so nicht Zuhause. 1-2 mal pro Woche Schlafe ich "Zuhause" Essen usw kauf ich eh für mich alleine, da eh bei meiner Freundin "so halb" wohne.

    Daher nervt es mich eben, nur 150€ raus zu bekommen. Wenn ich bspw. 400 und mehr haben könnte.

    AWas müsste ich denn rein rechnerisch verdienen, dass ich komplett unabhängig wäre?

  • Daher nervt es mich eben, nur 150€ raus zu bekommen. Wenn ich bspw. 400 und mehr haben könnte.

    Deine Rechnung geht allerdings nicht auf, da du keine 400,00 € mehr haben wirst.

  • Du sagst zwar, dass es dich nervt , dass dein Gehalt angerechnet wird, andererseits erhälst du Gelder vom Staat, da du deinen Lebensunterhalt nicht alleine decken kannst. Somit hast du mehr zur Verfügung und nicht weniger. Du bekommst ja das Ausbildungsgehalt + ALG II, andere leben nur von ihrem Ausbildungsgehalt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!