ALG II Antrag - Trennung leben noch zusammen - Unterhaltspflicht und Fragen

  • Hallo zusammen,

    Ich bin soooo verzweifelt. Ich habe eine Umschulung gemacht, diese ist nun fertig I d ich gehe ab September in die Anerkennung, Aber bekomme das 1. Mal Geld zum 01.10.dh ich stehe 4 wochen ohne Geld da... Mein Partner hat sich von mir getrennt und wir haben ein Kind zusammen. Wir leben noch zusammen da es nicht so einfach ist eine Wohnung zu finden.... Habe einen Antrag gestellt wg den Finanzen..... Nun soll ER auch alles offen da legen, seine Finanzen etc.... Ist das so korrekt.. Es hieß zu mir sonst würde er eh angeschrieben.... Ich sagte wir sind getrennt habe auch eine getrennt Erklärung...

    Kann mir jemand sagen wie es da rechtlich aussieht...??

    Danke schon malbeer

  • Klar muss er seine Finanzen offen legen. Noch lebt ihr zusammen und daher seid ihr eine BG. Alleine schon weil ihr ein gemeinsames Kind habt. Bekommt ihr zurzeit überhaupt Hartz IV-Leistungen? Wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist, dann ist er dir auch noch zu Unterhalt verpflichtet.

  • Hallo,

    Ihr lebt aber zusammen in einer Wohnung - von daher ist die von Dir angegebene Trennung erst einmal nur eine reine Behauptung. Schon durch das gemeinsame Kind geht das Jobcenter also von einer BG aus. Das zu widerlegen, dürfte nicht ganz einfach sein. Auch dürftest Du mit einem unangekündigten Besuch des Außendienstes rechnen müssen.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich möchte gerne von mir berichten.

    In dieser Situation war ich 2008 auch. Allerdings waren wir verheiratet (das Kind war damals 5 Jahre alt).

    Wir ließen uns bei einem Rechtsanwalt beraten, welcher den Kindes- sowie Ehegattenunterhalt errechnete. Diese Beträge wurden daraufhin von meinem damaligen Noch-Ehemann an mich gezahlt. Im (gemieteten) Haus waren wir räumlich getrennt, von Tisch und Bett, mit unterteiltem Kühlschrank. Jeder wirtschaftete und haushaltete alleine. Hierüber gaben wir eine Erklärung an Eides statt ab. Ebenso den relevanten Schriftverkehr vom Rechtsanwalt.

    Das zuständige Jobcenter zahlte mir und meiner Tochter problemlos die Unterstützung bis zum Auszug (ca. 4 Monate). Dann weiterhin, als Alleinerziehende, in der neuen Wohnung.

    Viele Grüße

    AJo

  • Hallo,

    In dieser Situation war ich 2008 auch

    Nein.

    Bisher war nirgendwo die Rede davon, daß es sich hier um ein Ehepaar handelt, womit schon mal kaum ein Rechtsanwalt eine Rolle spielt. Auch ist nirgendwo in der Ursprungsfrage von einem tatsächlich getrennten Leben die Rede - eher vom Gegenteil. Dementsprechend gibt es höchstwahrscheinlich auch keinen wie auch immer gearteten Schriftverkehr - womit also im Endeffekt die Aussage

    In dieser Situation war ich 2008 auch.

    kaum zutreffend sein dürfte.

    Davon mal abgesehen - seit 2008 hat sich in 11 Jahren die Rechtspraxis durchaus verändert, weswegen Dein (hier nicht zutreffendes) Beispiel heute ganz anders beurteilt werden könnte. Aber das nur nebenbei.

    Gruß!

    PS: Selbstverständlich ist auch Deine Meinung gefragt. Manchmal aber ergibt sich forumsintern erst mal eine Rückfrage, wenn eine Antwort gegeben wird, die nichts mit dem konkreten Fall zu tun hat und dann auch noch auf veraltete Informationen beruht. Sollte für ein seriöses Forum selbstverständlich sein, wofür ich dann um Verständnis bitte.

  • Natürlich sind wir getrennt.....

    Ich wünschte es wäre auch anders!!!

    Er ist dem Kind unterhaltspflichtig aber mir nicht...

    Die vom Amt dürfen gerne kommen.... Mir egal....

    Es dreht sich "nur" um ca. 4 Wochen unterstützung

    Kann mir da keiner weiterhelfen??

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