Rückforderung bei vorläufiger Entscheidung

  • Liebe Community,

    da ich nicht mehr durchblicke, hoffe ich hier auf Infos :)

    Zwischen meinem Bachelor- und Masterstudium habe ich 2018 sechs Monate AlgII bezogen (bis Ende September). Im September habe ich allerdings gearbeitet und Ende September 1100 Euro Lohn erhalten. Mit dem Jobcenter war das so abgesprochen, dass ich bei Erhalt dieser Zahlung den Nachweis darüber einreiche und daraufhin eine Rückforderung für gezahltes AlgII im September erhalte. Am 04. Juni 2019 habe ich diese Rückforderung erhalten, Titel "Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches": "Mit Bewilligungsbescheid vom 15. Juni 2018 und mit Änderungsbescheid vom 24. Januar 2019 wurden Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorläufig bewilligt (§41a SGBII). Da nun über Ihren Leistungsanspruch mit Bescheid vom 04. Juni 2019 endgültig entschieden werden konnte, wurde festgestellt, dass Sie keinen Anspruch zur Sicherung des Lebensunterhaltes haben". Zurück gefordert wurden 816, 30 Euro für den Zeitraum vom 01.-30.09.2018.

    Wie gefordert habe ich diese Summe fristgerecht mit dem korrekten Verwendungszweck im Juni überwiesen. Daraufhin wurde mir dieses Geld diesen Monat mit dem Vermerk "Alte Forderung getilgt" zurück überwiesen. Kann ich aufgrund des Vermerks davon ausgehen, dass die Rückforderung seitens des Amts nichtig war und mir deshalb das Geld zurück überwiesen wurde (auch wenn mir unklar ist, auf welcher Rechtsgrundlage)? Oder liegt seitens des Amts ein Fehler vor und inwieweit bin ich verpflichtet, das Geld wiederum zu überweisen? Die Klärung ist u.a. deshalb für mich schwierig, weil ich seit Oktober 2018 im Ausland lebe und nicht einfach vorbei gehen kann. Weiß jemand, was ich jetzt tun soll (verpflichtet bin zu tun)? Wenn ich nichts unternehme und aufgrund des Vermerks "Alte Forderung getilgt" davon ausgehe, dass keine offene Forderung gegen mich besteht, kann es sein dass ich dafür in irgendeiner Form belangt werde und das Geld mit Zinsen zurück zahlen muss o.ä.?

    Für Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße und danke für's Lesen,

    Anna

  • Hallo,

    Kann ich aufgrund des Vermerks davon ausgehen, dass die Rückforderung seitens des Amts nichtig war und mir deshalb das Geld zurück überwiesen wurde (

    nein.

    Mangels anderslautender Bescheide ist erst einmal von einem Versehen auszugehen und Du solltest das mit dem JC abklären. Letzteres geht auch schriftlich, aber dann mit Zustellnachweis.

    Gruß!

  • Liebe Corinna,

    vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann werde ich ans Jobcenter schreiben und außerdem anrufen. Schreiben kann aufgrund der Post hier ein paar Wochen dauern...

    Danke und ein schönes Wochenende!

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