Ich habe den Beitrag - Sohn vermietet an Mutter - gelesen und hätte gern Informationen über eine ähnliche Sachlage:
Schwiegereltern leben von SGB II-Leistungen in einer Wohnung zur Miete. Der Schwiegersohn und seine Ehefrau inkl. Kinder möchten innerhalb Deutschlands umziehen und ein Haus mieten, in dem die Familie inkl. Schwiegereltern wohnen können. Wenn ein Untermietvertrag zwischen Schwiegersohn / Ehefrau und den Schwiegereltern geschlossen wird, würde das Jobcenter die Kosten der Unterkunft übernehmen? Der Schwiegersohn könnte die Mietkosten von einem solchen Haus sich nicht ohne Unterstützung leisten.
Die Miete der Wohnung, in der die Schwiegereltern jetzt wohnen, übersteigt die Obergrenze für einen Zweipersonenhaushalt, weil früher das jüngste Kind in dieser Wohnung gewohnt hat. Wenn die Schwiegereltern zur Untermiete beim Schwiegersohn wohnen würden, würden die Untermietkosten deutlich unterhalb der Obergrenze liegen. Das wäre also ein Ersparnis für das Jobcenter.
Wäre dieser Plan machbar?