Umzugskosten - ALG II und Fragen zum Umzug

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal einen Rat.

    Kurze Erklärung vorab: meine Vermieterin hat mich gekündigt (ehrlich gesagt bin ich sehr froh darüber) und nach langem suchen hab ich endlich was neues gefunden. Mit dem zukünftigen Jobcenter ist alles geklärt, Miete wird voll übernommen. Jetzt hab ich bei dem noch zuständigen Amt einen Antrag auf Umzugskosten gestellt, habe auch 3 Kostenvoranschläge für einen Miettransporter eingereicht usw usw.

    Gestern bekam ich dann mitgeteilt, daß ich komplett in Vorkasse gehen muss und dann es eventuell erstattet bekomme.

    Mit konnte noch nicht gesagt werden welche Kosten ich erstattet kriege. Ist das richtig so?

    Klar, das alles günstig gehalten werden muss, das tue ich eh. Aber aktuell hab ich keinen Plan wie das funktionieren soll...

  • Hallo,

    Gestern bekam ich dann mitgeteilt, daß ich komplett in Vorkasse gehen muss und dann es eventuell erstattet bekomme.

    hat man Dir auch gesagt, welches Angebot Du wahrnehmen kannst? Wurde die Erstattung explizit zugesichert? Hast Du überhaupt das Geld (ggf. aus Schonvermögen), um in Vorkasse zu gehen?

    Gruß!

  • 1.ich muss vom Regelsatz den Umzug machen.

    2.am Telefon wurde mir mitgeteilt, das nach meinem Umzug entschieden wird, was für Kosten ich bekomme. Die Kostenvoranschläge für den Leihtransporter musste ich bereits einreichen.

    Wenn ich den Transporter reservieren möchte, muss ich 60€ anzahlen.Ich nehme natürlich das günstigste Angebot (kenne es und die sind richtig gut)

    Ich ziehe übrigens zum 01.09 um und habe die Unterlagen Ende Juni eingereicht gehabt.

  • Hallo,

    ehrlich gesagt würde ich mich nicht darauf einlassen. Wenn die Umzugskosten bereits durch Dich gezahlt wurden, kommt meist die Ablehnung mit der Begründung, daß keine Bedürftigkeit für die Übernahme der Kosten mehr bestehe.

    Also würde ich nochmal bei dem Amt aufschlagen und (ggf. bei dem Teamleiter) um eine tatsächliche Kostenübernahme bitten. Alles andere wäre ein unvertretbares Risiko für Dich.

    Gruß!

  • Hallo,

    die Frage ist, ob dir dein bisher zuständiges Jobcenter vorher Zusicherung der Kostenübernahme gegeben hat, wie Corinna schon sagte. Bei Umzügen außerhalb des sogenannten Vergleichsraumes, evtl sogar außerhalb des Zuständigkeitsbereich des bisherigen Jobcenters ist das immer aufwändiger, da sowohl eine Zusicherung von Seiten des neuenJobcenters erfolgen muss (für die laufenden Kosten der Unterkunft, aber auch für Mietkaution z.B.), als eben auch eine Zusicherung durch das alte Jobcenter im Falle von Umzugskosten oder Wohnungsbeschaffungskosten.

    Wurde die Zusicherung im Vorhinein nicht eingeholt, so führt das in der Regel dazu, dass keine Kosten übernommen werden. Meiner Erfahrung nach, gibt es Probleme dabei häufig vor allem bei Jobcentern, die an die Bundesagentur angegliedert sind (gemeinsame Einrichtungen).

    Die Zusicherung ist im übrigen zu erteilen, wenn der Umzug erforderlich ist (lt. deinem Sachverhalt ohne Frage) und angemessen (was anscheinend auch kein Problem ist, da der neue Träger die Kosten übernimmt). Das Jobcenter hat in deinem Fall deinen Schilderungen entsprechend keinen Ermessensspielraum.

    Von dir zu verlangen in Vorkasse zu gehen, halte ich auch für ein ungewöhnliches Vorgehen. Auf telefonische Angaben würde ich gar nicht vertrauen. Der Grundsatz gilt, dass die Behörde, wenn sie dir gegenüber Entscheidungen trifft, diese mit Bescheid zu kommunizieren hat. Alleine das nicht zu tun ist rechtswidrig, da es dir die Möglichkeit nimmt, Rechtsmittel einzulegen.

    In dem Sinne genau das gleiche was Corinna gesagt hat: Vorsprechen, Zusicherung einholen. Das ist wirklich kein Akt. Die Prüfung ist in deinem Fall recht einfach. Bring einfach die Kostenzusage des neuen Jobcenters mit und die Kündigung der Vermieterin und der Sachbearbeiter kann darüber in 5 Minuten entscheiden.

    Grüße

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe gestern nochmals Brief fertig gemacht. Ich habe auch die Kostenzusage vom zukünftigen Jobcenter nochmals beigefügt. In dem Schreiben habe ich alles erneut genau aufgeschlüsselt und um schriftliche Benachrichtigung gebeten.

    Als Anmerkung, die Kündigung hatte ich direkt nach Erhalt eingereicht.

    Ich warte jetzt mal auf die Reaktion vom Amt

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