ALG II Antrag - Selbstständig und Fragen zur Bearbeitungszeit

  • Liebes Forum,

    ich bin neu hier und auch neu-Hartz4-Beantragerin und suche nun nach Austausch und Rat.

    Am 29.06.19 stellte ich meinen Erstantrag im Jobcenter (HH) für Selbstständige. Der Bezugszeitraum soll ab. 1.7. 2019 gelten.

    Zwischenzeitlich wurde ich am 25.7 operiert und bin nun insgesamt 3 Wochen krankgeschrieben, jegliche Arbeit anzunehmen ist momentan nicht möglich.
    In der Hinsicht war das Amt sehr schnell in der Kommunikation/Belehrung per Email auf meine Frage wie das mit der Krankschreibung zu funktioniert hat.


    Vom Ersparten lebe ich gerade (unterhalb der Grenze des Schonvermögens), aber das neigt sich langsam dem Ende. Einen Monat kann ich noch vorstrecken, aber dann wird es auch kritisch,

    Am 29.08 telefonierte ich mit dem Amt 1. wegen der Krankschreibung - ob sie denn auch angekommen sei (ja ist sie) und 2. wann ich mit dem Bescheid rechnen kann.
    Auskunft am Telefon: Antrag wurde gesichtet, alle Unterlagen sind vollständig, Bescheid steht noch aus, die Frist ist mit dem 1.8. 2019 vermerkt.
    Blöderweise habe ich mir den Namen des Menschen am anderen Ende des Telefons nicht aufgeschrieben.

    Heute ist der 2.8. - okay ich kann mich ja noch gedulden. Es kam immer noch keine Post und diese Abhängigkeit macht mich jetzt schon mürbe.
    Dass ich Anspruch auf Hartz4 habe, habe ich mir bei einer annonymen Beratung ausrechnen lassen.

    Hat jemand einen guten Rat wie ich das für mich lösen kann?
    Oder was es mit dieser Frist auf sich hat?

    Liebe Grüße,

    haferflockenzart

  • Hallo,

    vorab: längere Antragszeiten gerade bei Selbständigen sind unschön aber leider Realität. Die Sachbearbeitung von Selbständigen ist komplex, viele Jobcenter tragen dem aber nicht Rechnung und als Konsequenz ergibt sich häufig eine Überlastung der Sachbearbeiter.

    Ich kenne Jobcenter, da lautet die Dienstanweisung Vorgänge innerhalb von 2 Wochen zu bearbeiten, ansonsten kommt es in die regelmäßig erfolgende Rückstandszählung. Gesetzlich sieht § 88 Abs. 1 SGG eine 6-monatige Bearbeitungszeit vor, bevor man eine Untätigkeitsklage anstreben kann.

    An sich gibt es wenig rechtliche Handhabe gegen eine verzögerte Antragsbearbeitung. In Ausnahmefällen ist einstweiliger Rechtschutz eine Möglichkeit, die bei dir aber laut Sachverhalt nicht in Frage kommt. Was man nicht unterschätzen sollte ist aber der Einfluss, den man als Bürger hat, wenn man sich weiter oben beschwert. Da Hartz 4 stark polarisiert und ein Politikum ist, werden Eskalationen gemieden. Sollte sich deine Bescheidung also weiter verschieben, würde ich bei einem Teamleiter vorstellig werden.

    Da bei Selbständigen eh vorläufig beschieden wird, gibt es selten Argumente - auch bei Nicht-Vorlage aller Unterlagen - nicht zeitnah zu bescheiden. Eine vorläufige Bewilligung bedeutet, dass der Antragsteller keinen Vertrauensschutz genießt. Wenn also absehbar ist, dass ein Leistungsanspruch besteht, dann sollte auch zügig beschieden werden, da eine genauere Sachverhaltsaufklärung auch im Nachhinein erfolgen kann. Nur wenn gut begründete Bedenken vorliegen, dass eventuell kein Anspruch besteht, können und sollen die Ermittlungen länger dauern.

    Was es mit "der Frist" auf sich hat, verstehe ich auch nicht. Klingt für mich erstmal so, als hätte der Sachbearbeiter deinen Fall auf Wiedervorlage und schaut ihn sich erst strickt dann an, wenn der Zeitpunkt gekommen ist. Aber eine gesetzliche Frist oder ähnliches gibt es nicht. Sind alle Unterlagen vorhanden, ist zu entscheiden und zu bescheiden.

    Grüße

  • Hallo,

    grundsätzlich hat das Amt 6 Monate Zeit bis zur Antragsbearbeitung. Von daher liegt noch alles in der Frist.

    Einen Antrag auf Vorschuß kann man theoretisch zwar stellen, dieser dürfte bei einem Neuantrag aber geringe Aussicht auf Erfolg haben.

    Von daher würde ich nicht telefonisch, sondern persönlich bei dem Amt vorsprechen und dort nachfragen, was das aktuelle Problem ist.

    Am Telefon wirst Du i.d.R. niemals den Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung erreichen, sondern nur die Hotline. Die Hotline-Leute haben aber nicht den Zugriff auf den aktuellen Bearbeitungsstand, sondern nur auf den Schriftverkehr (neben den Stammdaten) - von daher ist in solchen Fällen immer die persönliche Vorsprache dringendst zu empfehlen.

    Gruß!

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Stimmt- bei Selbständigen wird vorläufig bescheid gegeben anhand der EÜR-Prognose.

    Das mit den 6 Monaten Bearbeitungsfrist ist mir auch bekannt und macht das Ganze ja umso nerviger.

    Klingt für mich erstmal so, als hätte der Sachbearbeiter deinen Fall auf Wiedervorlage und schaut ihn sich erst strickt dann an, wenn der Zeitpunkt gekommen ist

    Das klingt total nach Willkür, wenn der Zeitpunkt gekommen ist? Wenn er die Zeit für den Stapel X hat?


    Ich bin als freie Künstlerin und Designerin tätig (bin nicht Mitglied bei der KSK). Bin zwei Jahre nach dem Masterstudium, dass es noch nicht ganz so rund läuft ist ja kein Ausnahmefall. Hege aber auch große Zweifel ob ich im freischaffenden Bereich bleiben möchte und versuche für mich ob mit oder ohne Jobcenters-Hilfe eine langfriste Lösung zu finden. Einnahmen in meinem Bereich sind auch momentan nicht abzusehen, vor allem durch die zusätzliche Krankschreibung. Deswegen wüsste ich nicht auf welcher Grundlage es bei meinem Antrag Bedenken, Misstrauen, Zweifel geben sollte. Weder miete ich Gewerbeflächen an, habe keine Kredite.... Stattdessen zahl ich saftig vorraus. Die annonyme Beratung war auch ziemlich sicher, dass es keine Probleme geben wird. Aber liegt ja am Ende eh alles in der Macht des*r Leistungssachbearbeiters*in.


    Ich hoffe dann mal, dass sich das nächste Woche klärt, andernfalls werde ich trotz Krankschreibung mich persönlich vorstellen müssen, notfalls auch mit Beistand.

    Am Telefon habe ich aber schon den Eindruck gehabt, dass mit ein aktueller Bearbeitungsstand mitgeteilt wurde? Sonst hätte ich ja nicht erfahren, dass die Unterlagen vollständig sind? Ich frage nur nach, weil ich das evtl missverstehe was für eine Auskunft über die Hotline gegeben werden kann.

    Liebe Grüße und besten Dank!

    H.

    Einmal editiert, zuletzt von haferflockenzart (2. August 2019 um 15:23)

  • Das mit dem Telefon unterscheidet sich je nach Jobcenter. Jobcenter die an die Bundesagentur angeschlossen sind (sogenannte gemeinsame Einrichtungen) haben die Hotline der BA. Bei kommunalen Träger (also losgelöst von der Bundesagentur) ist meiner Erfahrung nach die persönliche Erreichbarkeit besser. Die kommunalen Träger hier im Umkreis haben auf Ihren Bescheiden und Schreiben zumeist die persönliche Durchwahl des Sachbearbeiters anbei.

  • Ich tippe, dass ich nicht bei einer allgemeinen Hotline gelandet bin, sondern direkt beim Jobcenter für Selbstständige.

    Persönlich kann ich mit Hilfe einer Durchwahl keinen erreichen, da das Jobcenter bislang mir nichts per Post zu kommen ließ.

  • Hallo,

    und schon kann man sich seitenlang darüber unterhalten, ob man wen telefonisch erreicht hat. Auch kann man einfach mal was von "Willkür" und gar "Macht" schreiben, ohne auch nur die Ahnung zu haben, wovon nun die Rede war. Das mag zwar schön hier im Forum sein, bringt aber recht wenig.

    Aber wenn man lieber von "tippen" und "Willkür" schreiben will, ohne den Hintergrund zu kennen, scheint mir die ganze Angelegenheit nicht allzu dringend zu sein. Wenn man dann auch nicht die entsprechenden Hinweise ernst nehmen will, sollte man auch nicht in einem Forum nachfragen, was man machen soll.

    Thema wurde nun von allen Seiten beleuchtet.

    Gruß!

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