Hallo,
ich bekomme zurzeit den Mehrbedarf § 21 Abs. 4 SGB II - Mehrbedarfe nun starte ich bald eine Umschulung und bekomme dort 100€ im Monat als Lohn sonst weiterhin ALG2.
Bekomme ich in der Zeit auch den Mehrbedarf weiterhin? Denn die Umschulung gibt kein Bafög her. Und ich hatte gelesen das der Mehrbedarf weiter gezahlt wird
wenn es halt eben ohne Bafög ist.
Wisst ihr da genaueres?
Grüße