ALG II - Kosten für Schädlingsbekämpfung und Fragen

  • Hallo,

    in der Wohnung befinden sich in 3 Räumen Bettwanzen. Der Vermieter hat uns mitgeteilt nicht für die Beseitigung aufzukommen, da er davon ausgeht, das der Mieter sie in die Wohnung gebracht hat. Der Mieter ist Empfänger von ALGII. Alleinerziehend und Arbeitet verdient jedoch nicht genug um den Eigenbedarf von sich und seiner Tochter zu decken.

    Die Kosten für einen Schädlingsbekämpfer können wohl 300x Anzahl der Besuche betragen. Angeblich müsse dieser durchschnittlich 3 mal kommen.

    Desweiteren gehen wir davon aus, das einige Möbel wie Bett Komode und/oder Schrank entsorgt werden müssen.

    Konkret lautet die Frage, inwiefern kann man finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung der Bettwanzen und Anschaffung "neuer" Möbel erwarten.

    Besorgniserregend sind Bettwanzen dahingehend, das die Bisse der Wanzen starken Juckreiz auslösen und teilweise Nachts nicht geschlafen werden kann.

  • Hallo,

    inwiefern kann man finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung der Bettwanzen und Anschaffung "neuer" Möbel erwarten.

    gar nicht bzw., wenn überhaupt, nur als Darlehen.

    Ansonsten ist das ganze eine mietrechtliche Sache, bei der Vermieter seine Vermutung erst einmal nachweisen müßte. Dies dürfte recht schwer sein.

    Gruß!

  • Ich sehe das so wie Corinna. Das ist Sache des Vermieters. Wenn dieser beweisen kann, dass es am Mieter liegt, dann kann der Mieter höchstens ein Darlehen vom JC bekommen. Für die Beseitigung und auch für die Möbel.

  • Die Beweislast bei Schädlingsbefall ist in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Wesentlichen geklärt.

    Der Vermieter muss zwar beweisen, dass der Schädlingsbefall nicht von Baumängeln oder gebäudebezogenen Besonderheiten herrührt -sobald das aber ausgeschlossen werden kann, ist der Mieter in der Beweislast.

    In praktischer Hinsicht ist das Ganze aber deutlich weniger entspannt als Streitigkeiten vor den Sozialgerichten.

    Grund 1 sind die Kosten.

    Das ist ein erhebliches Risiko. Beweis wird in solchen Fällen über Sachverständige geführt. Wer verliert, trägt grundsätzlich die Kosten.

    Sachverständige bedeuten, dass die Kosten praktisch unvermeidlich im vierstelligen Bereich oder höher landen. Selbst wenn man dann als Mieter nu teilweise unterliegt, kann das schon reichen, dass man am Ende recht dumm dasteht.

    Grund 2 ist schlicht der normale Ablauf der Dinge:

    Der Vermieter wohnt nicht in der Wohnung. Falls er bereit ist, den Schädlingsbefall auszusitzen, ist er von den Folgen nicht betroffen.

    Bedeutet, dass der Mieter aktiv werden muss - was prozesstaktisch üblicherweise ein Nachteil ist.

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