ALG II und Fragen zum Schonvermögen

  • Moin moin,

    ich bin neu hier, beziehe ALG II und hab mich hier mal angemeldet, weil ich ein kleines Problem habe und hier vielleicht Hilfe bzw. einen Rat bekomme.

    Es geht darum:

    Ich bin nun 49 Jahre alt und habe Post von einer Versicherung bekommen, das mir eine Auszahlung zusteht, die zur Zeit noch ruht. Es handelt sich um eine Kapital-Lebensversicherung. Ich muss dazu sagen, das ich diese KLV nicht mehr auf den Plan habe, denn sie wurde 1989 abgeschlossen und hatte eine Laufzeit bis 2014. Es handelt sich nicht um den vollen Betrag der damals abgeschlossenen Versicherung, ich muss sie wohl mal gestoppt haben vor vielen Jahren und dann vergessen haben (kommt wohl mit dem Alter). Musste mir den Versicherungsschein zuschicken lassen.

    Jetzt lese ich immer wieder was von einem Vermögens-Freibetrag und frag mich nun, was passiert mit meinem ALG II, wenn ich mir die Summe (knapp 3000€)auszahlen lasse.

    Kann mir einer hier weiterhelfen oder einen Rat geben, was ich machen muss oder auch nicht machen brauch usw.?

    Ich danke schon mal

    Gruß

  • Hallo,

    Du hast die Lebensversicherung offensichtlich nicht bei Antragstellung auf ALG II angegeben.

    Jetzt lese ich immer wieder was von einem Vermögens-Freibetrag

    Dieser gilt nicht für Dich, da Du das Vermögen nicht angemeldet hast.

    Also wird das ganze als einmaliges Einkommen angerechnet werden und Du mit erheblichen Problemen bis hin zu einer möglichen Strafanzeigen rechnen müssen.

    Gruß!

  • Du kannst den redlichen Weg wählen und es einfach bei der Behörde nachmelden.

    Falls Du Glück hast, ergibt sich, dass Du auch mit der Versicherungssumme nie so viel Vermögen gehabt hättest, dass es sich auf die Leistungen ausgewirkt hat.

    Falls es glaubwürdig ist, kann es auch gut sein, dass man Dir keinen Vorsatz unterstellt und die Ganze Sache harmlos ausgeht.

    Falls es zu einer Strafanzeige käme (!) macht es im Hinblick aufs Ergebnis sehr viel aus, ob der Betreffende die Sache selbst aufgeklärt und einen ggf. entstandenen Schaden bereits gut gemacht hat. In den Fällen wird nicht selten das Verfahren eingestellt - mal ganz abgesehen davon, dass "sofortige Selbstanzeige" wie kaum etwas anderes die Glaubwürdigkeit erhöht, dass man redlich ist und es wirklich vergessen hatte.

    Verbergen von solchen Angelegenheiten ist heutzutage auf Dauer praktisch kaum möglich. Bestimmte Daten werden auf gesetzlicher Grundlage von Behörde zu Behörde weitergegeben. Sobald die Versicherung die Auszahlung ans Finanzamt meldet, ist die Information im System.

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